Im Zuge der Grundsteuerreform wurden Ihre Grundbesitzwerte zum Stichtag 01.01.2022 neu bewertet. Das bedeutet mit dem am 01.01.2022 bestehenden Verhältnissen.

Haben sich bei Ihnen Grundbesitz Änderungen ergeben müssen Sie diese bis zum 31.Januar des Folgejahres in Form einer Grundsteuer-Änderungsanzeige unaufgefordert beim Finanzamt abgeben.

Was führt zu einer Änderung des Grundbesitzes?

  • Änderung der Wohnfläche
  • Nutzungsänderung von Wohn-und Nutzflächen (z.B. Eigen Nutzung zu Vermietung)
  • An- bzw. Verkauf von Flächen
  • Hofübergaben im Ganzen
  • Tierbestandsveränderungen von mehr als 10%
  • Flächennutzungsänderungen (Dauerkulturen/Sonderkulturen/Umnutzungen/Windkraft)
  • Eintragung eines Erbbaurechtes

Sollen wir für Sie eine Änderungsanzeige beim Finanzamt abgeben?

Dann füllen Sie bitte diesen Fragebogen aus und senden sie ihn an eine unserer Geschäftsstellen:

Das Formular können Sie hier herunterladen und direkt am Rechner ausfüllen:

Einfach dann abspeichern und per Mail verschicken.