Neuer Leitfaden nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU
L P D – Nachdem in einem Bestand mit Hausschweinen im südlichen Landkreis Emsland der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen wurde, laufen die Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche auf Hochtouren. Damit die für Menschen ungefährliche Tierseuche lokal begrenzt werden kann und belastende Reglementierungen, insbesondere für Schweinehalter in der eingerichteten Schutz- und Überwachungszone zeitnah wieder aufgehoben werden können, sind wirksame Biosicherheitsmaßnahmen wichtiger denn je, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.
Nicht erst im Krisenfall, sondern bereits in seuchenfreien Zeiten müssen tierhaltende Betriebe die rechtlichen Vorgaben des neuen Europäischen Tiergesundheitsrechts, Animal Health Law (AHL), erfüllen. Das AHL ist seit dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU direkt anzuwenden. Seitdem stehen insbesondere Tierhalterinnen und Tierhalter, aber auch Tierärztinnen und Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. „Einerseits bedeutet das, dass dieser Personenkreis über besondere Kenntnisse der Tiergesundheit und des Schutzes vor Tierseuchen und deren Verbreitung verfügen muss. Darüber hinaus gilt es, durch effektive Umzäunungen, Überdachungen und ähnliches, Tierhaltungen vor dem Eintrag von Tierseuchenerregern zu schützen“, erklärt Georg Meiners, Präsident des Emsländischen Landvolks und Vorsitzender des Verwaltungsrats der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen muss betriebsindividuell erfolgen und in schriftlich fixierten Maßnahmenplänen und Verfahrensbeschreibungen verankert sein. In den Aufgabenbereich der Tierärzteschaft fallen insbesondere Beratungen der Tierhalter zum Schutz vor biologischen Gefahren und anderen Aspekten der Tiergesundheit, die aus Anlass von Tiergesundheitsbesuchen erfolgen sollen. Auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen wurde daher schon Ende November 2021 die Arbeitsgruppe „Biosicherheit in Schweinehaltungen“ mit maßgeblichen Akteuren gegründet. In dieser AG wurde der neue Leitfaden „Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU“ inklusive Checklisten erarbeitet. Er bietet eine Grundlage, den Anforderungen des EU-Rechts gerecht zu werden.
Oberstes Gebot für Schweinehalterinnen und Schweinehalter bleibt die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, um den Eintrag des Virus in ihre Betriebe zu verhindern, so der Appell des Landvolks. Der Leitfaden bezieht sich auf die aktuellen Rechtsvorschriften. Im Einzelfall können weitergehende Maßnahmen angeordnet werden. Der Leitfaden ist frei verfügbar unter www.ndstsk.de und www.landvolk.net. (LPD 52/2022)