Landvolk fordert: EU-Entwaldungsverordnung muss überarbeitet werden
L P D – „Nachhaltigkeit entsteht durch funktionierende Systeme und Vertrauen in bewährte Kontrollen – nicht durch weitere Aktenordner voller Bürokratie“, sagt Felix Müller, Vorsitzender des Ausschusses für Rindfleisch im Landvolk Niedersachsen. Er übt damit scharfe Kritik an der geplanten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Statt einen wirksamen Beitrag zum Waldschutz zu leisten, bürde die Verordnung den heimischen Land- und Forstwirten eine neue Welle sinnfreier Bürokratie auf – ohne ökologischen Mehrwert.
„In Deutschland schützen das Bundeswaldgesetz, die Waldgesetze der Länder und etablierte Zertifizierungssysteme unseren Wald seit Jahren wirksam“, sagt Müller. Die Waldfläche wachse kontinuierlich. Er fordert daher, dass eine Null-Risiko-Kategorie für EU-Mitgliedsstaaten und Drittländer ohne Entwaldungsrisiko zwingend Bestandteil der Verordnung sein muss, um die heimischen Erzeuger vor unnützer Bürokratie zu schützen.
„Neben dem bürokratischen Aufwand sind auch die finanziellen Belastungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erheblich: Bereits jetzt werden beispielsweise sogenannte Compliance-Prämien beim Sojaeinkauf erhoben, die sich allein für den deutschen Bedarf an Sojaschrot auf jährlich mehr als 72 Millionen Euro belaufen – noch vor Inkrafttreten der EUDR“, erläutert er. Diese Kosten sollen sich nach Umsetzung der Verordnung mehr als verdreifachen und träfen die ohnehin gebeutelten Tierhalter besonders stark.
Die EUDR verpflichtet Unternehmen, bei Produkten wie Palmöl, Kakao, Kaffee, Holz, Soja, Kautschuk und Rindfleisch eine „entwaldungsfreie und legale Erzeugung“ nachzuweisen. Dazu müssen Sorgfaltspflichterklärungen und Geolokalisierungen der Erzeugung vorgelegt werden – sowohl für Importe aus Drittstaaten als auch für in der EU erzeugte Waren. „Was ursprünglich als Maßnahme gegen globale Entwaldung gedacht war, entwickelt sich für europäische Landwirte zu einem Bürokratiemonster“, warnt Müller. Aber: „Bürokratie schützt keine Bäume.“
Die EU-Kommission hatte den Anwendungsbeginn der Verordnung bereits um ein Jahr auf den 30. Dezember 2025 verschoben – ein Eingeständnis, weil wesentliche Voraussetzungen für die Umsetzung fehlten. Dennoch sind bis heute keine ausreichenden Fortschritte erkennbar. Der aktuelle Änderungsvorschlag der EU-Kommission vom Oktober sieht jedoch lediglich eine weitere Verschiebung für Kleinst- und Kleinunternehmen bis zum 30. Dezember 2026 vor.
„Eine Verschiebung nur für kleinere Betriebe entlastet die Landwirtschaft nicht, wenn größere Unternehmen bereits zur Umsetzung verpflichtet sind und Daten aus der vorgelagerten Kette benötigen“, betont Müller. Eine generelle Verschiebung des Anwendungsbeginns für alle Unternehmen um mindestens ein Jahr sei daher dringend notwendig. Die Zeit der Verschiebung müsse genutzt werden, um die Verordnung praxistauglich anzupassen, bürokratiearm auszugestalten und die erforderlichen IT- und Meldesysteme rechtssicher auf den Weg zu bringen. (LPD 85/2025)

