Landvolk Niedersachsen sieht neue Gesetzgebung zu Tierarzneimitteln kritisch

L P D – Am 28. Januar 2022 ist in Deutschland mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) ein eigenständiges Tierarzneimittelrecht in Kraft getreten. Die gesetzliche Neuerung hat das Ziel, den Belangen von Tierhaltern, Tierärzten und der Verwaltung besser gerecht zu werden. Seither ist in allen Mitgliedstaaten der Union auch die Verordnung (EU) 2019/6 anzuwenden.

Sie ist ein Pfeiler im Europäischen Aktionsplan „Eine Gesundheit“ und in der Strategie „Vom Erzeuger bis zum Verbraucher“, die gegen antimikrobielle Resistenzen (AMR) festgelegt worden sind. Die Verordnung ist von unmittelbarer Bedeutung für die Verwirklichung des Ziels der Farm-to-Fork-Strategie, den Gesamtabsatz antimikrobieller Mittel in der EU bei Nutztieren und in der Aquakultur bis 2030 um 50 Prozent zu senken. Das TAMG führt das nationale Antibiotikaminimierungskonzept aus dem Jahr 2014 unverändert fort. Doch in diesem Punkt sieht das Landvolk Niedersachsen Nachbesserungsbedarf.

„Aus unserer Sicht bleibt es erstrebenswert, den Fokus der Antibiotikaminimierung und Verbesserung der Resistenzsituation auf eine Reduktion von ‚Antibiotika-Vielverbrauchern‘ zu richten“, erklärt Thomas Korte vom Vorstand der Vereinigung des Emsländischen Landvolkes. „Der Einsatz von Antibiotika lässt sich aus Gründen des Infektions- und Tierschutzes nicht auf null reduzieren, und dieses Ziel ist auch mit Blick auf die Bekämpfung von Zoonosen nicht erstrebenswert.“ Wünschenswert seien Kennzahlen, so Korte, die den Einsatz von Antibiotika ohne Bestrafung in der Tierhaltung legitimieren.

Der Einsatz von Antibiotika wird durch die neue EU-Tierarzneimittelverordnung weiter eingeschränkt. Die vorbeugende Anwendung von Antibiotika wird bei Tiergruppen verboten und die Anwendung von Antibiotika untersagt, die der Humanmedizin vorbehalten sind, den sogenannten Reserveantibiotika. Aus der tierärztlichen Praxis werden potenzielle Probleme bei der Umsetzung des neuen Gesetzes insbesondere darin gesehen, dass Tierarzneimittel künftig nur noch entsprechend ihrer Zulassung angewendet werden dürfen. Wissenschaftliche Erkenntnisse und individuelle Anpassungen sind somit in der Behandlungspraxis schwieriger umzusetzen. (LPD 13/2022)

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