Landvolk kritisiert Referentenentwurf des Gesetzes für ein staatliches Tierhaltungskennzeichen

L P D – „Wenn der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Referentenentwurf des Gesetzes für ein staatliches Tierhaltungskennzeichen nicht noch erheblich überarbeitet wird, dann entsteht ein Bürokratiemonster sondergleichen“, befürchtet Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers. Anstatt auf vorhandene Strukturen wie zum Beispiel das staatliche Herkunfts- und Informationssystem Tierhaltung (HIT) mit dem vorhandenen Betriebsnummernsystem aufzubauen, soll ein weiteres staatliches Verfahren mit Anzeige der Betriebsstätten, Haltungsform und Vergabe von zusätzlichen Kennnummern eingeführt werden.

Das Landvolk fordert erhebliche Nachbesserungen an dem Gesetzesentwurf und erinnert an die Versprechen der Ampelkoalition im Bund, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere den Selbstständigen und Unternehmern, mehr Zeit für ihre originären Aufgaben zu verschaffen.

Stattdessen sei es verwirrend und „nicht zielführend“, wenn manche Regelungen des geplanten Gesetzes wortgleich in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgenommen werden sollen. Aus Sicht des Landvolks sollten die über die gesetzlichen Haltungsregelungen hinausgehenden Kriterien für das verpflichtende Tierhaltungskennzeichen lieber in einem Gesetz gebündelt werden. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass die gemäß der Nutztierstrategie des BMEL vorgesehene Förderung von tierwohlverbessernden Um- und Neubaumaßnahmen und die laufende Förderung des Mehraufwands zukünftig aufgrund von EU-Vorgaben von vorneherein ausgeschlossen sind.

Der Landesbauernverband vermisst in dem Referentenentwurf außerdem ein belastbares Kontrollkonzept und eine -systematik für die nachgelagerten Stufen (Schlachtung, Verarbeitung, Handel) sowie für ausländische Betriebe. „Sonst können Manipulationen in diesen Bereichen nicht ausgeschlossen werden“, so Ehlers. Nicht nachvollziehbar sei, warum nicht auf bereits bestehende Systeme wie das der Initiative Tierwohl (ITW) zurückgegriffen wird.

Ferner enthält der Gesetzentwurf bisher lediglich Kriterien für Mastschweine und lässt solche für die Ferkelaufzucht vermissen. „Damit werden unsere Sauenhalter zusätzlich geschwächt“, befürchtet Enno Garbade, Vorsitzender des Arbeitskreises Sauenhaltung im Landvolk Niedersachsen. Der Verband fordert schon seit Jahren eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung des Fleisches, angefangen von der Geburt der Tiere bis zur Verarbeitung des Fleisches, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf des Fleisches vollständige Informationen über die Herkunft der Tiere erhalten. (LPD 64/2022)

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