Im Zuge der Grundsteuerreform wurden Ihre Grundbesitzwerte zum Stichtag 01.01.2022 neu bewertet. Das bedeutet mit dem am 01.01.2022 bestehenden Verhältnissen.
Haben sich bei Ihnen Grundbesitz Änderungen ergeben müssen Sie diese bis zum 31.Januar des Folgejahres in Form einer Grundsteuer-Änderungsanzeige unaufgefordert beim Finanzamt abgeben.