Bundes- und Landespolitik muss Grünland stärken und Düngeverordnung ändern
L P D – „Wir sind schwer enttäuscht, dass das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium trotz des von Ministerin Miriam Staudte geäußerten Verständnisses für unsere Sorgen und Kritikpunkte keine Anpassungen am bisherigen Vorgehen vorgenommen hat“, erklärt Dr. Holger Hennies, Präsident des Landvolk Niedersachsen, zu der vom Kabinett beschlossenen Änderungsverordnung. Die Staatskanzlei in Hannover teilte am Dienstag mit, dass in Niedersachsen sich die so genannten „roten Gebiete“, in denen Äcker, Weiden und Wiesen nur noch mit einer um 20 Prozent reduzierten Stickstoffmenge gegenüber ihrem Düngebedarf gedüngt werden dürfen, in Kürze rund um die Hälfte vergrößern werden.
„Die letzte Änderung erfolgte erst vor zehn Monaten, insgesamt ist es innerhalb von nur vier Jahren schon die dritte Anpassung der Ende 2019 erstmals festgelegten roten Gebiete“, führt Hennies aus. So werde vom ebenfalls zuständigen Umweltministerium weiter mit einem völlig ungeeigneten und von der EU deutlich kritisierten Netz an Grundwassermessstellen gearbeitet und eine fachlich völlig ungeeignete Methodik der Abgrenzung verwendet. „Zudem werden jetzt die roten Gebiete auch noch mit einer Begründung erweitert, die auf wenige Einzelmessungen und einer nicht ausreichend erprobten Berechnungsmethodik des Nitrateintrags beruht“, bemängelt Hennies die Vorgehensweise. „Weil vom Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, der für die Auslegung der Düngeverordnung zuständig ist, keine Rückendeckung für eine fachlich unumstrittene Berücksichtigung der grundwasserschützenden Wirkung unseres Grünlands kommt, hält das Land an einer irrationalen Einschränkung der Düngung auf unseren Weiden und Wiesen fest“, benennt der Landvolkpräsident eine weitere Ursache für das jetzt vorliegende und mehr als unbefriedigende Ergebnis.
Für das Landvolk Niedersachsen stehen Bund und Land in der Pflicht, den Bäuerinnen und Bauern zu erklären, warum in Niedersachsen die Vorteile des Grünlandes beim Grundwasserschutz nicht so berücksichtigt werden – wie beispielsweise in Bayern – und weshalb anders wie im Rest Europas nicht die gemessenen Nitratgehalte, sondern berechnete, theoretische Einträge als Maßstab für die Ausweisung „roter Gebiete“ herangezogen werden. Das Landvolk erwartet, dass die Landesregierung ihr Vorgehen auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erklären muss. Hier liegen bereits zahlreiche Klagen von betroffenen Höfen vor. Vom Bund fordert der Landesbauernverband spätestens für das nächste Frühjahr die von der Politik schon lange zugesagte Änderung der Düngeverordnung vorzunehmen, um eine Flexibilisierung des völlig überzogenen und starren Korsetts in den roten Gebieten für besonders gewässerschonend wirtschaftende Betriebe zu schaffen. Niedersachsens Landwirte haben in den vergangenen sieben Jahren ihre Hausaufgaben gemacht und die Stickstoffemissionen deutlich reduziert. (LPD 78/2023)