Landwirte setzen weiter auf Freiwilligkeit beim Projekt „Q Check“
L P D – Eigenkontrolle muss sein, doch die Erfassung und Weitergabe der Daten ist freiwillig, und das soll auch so bleiben. Dies ist das Fazit des Landvolks Niedersachsen nach einem Vortrag von Dr. Ernst Bohlsen, Geschäftsführer des Landeskontrollverbands Niedersachsen mit Sitz in Verden, im Fachausschuss Milch. Bohlsen erläuterte das Projekt „Q Check“, mit dem die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der betrieblichen Eigenkontrolle des Tierwohls erleichtert und in ganz Deutschland durchgeführt werden.
Mithilfe von Daten aus der Milchleistungsprüfung (MLP) und einer Tierdatenbank werden 14 unterschiedliche Indikatoren für die Tiergesundheit ermittelt. Die Parameter sind in einem umfangreichen Befragungsprozess mit wissenschaftlicher Begleitung bestimmt worden. Diese werden vom Milchkontrollverband ohne weiteren Aufwand durch bereits vorhandene Angaben zum Beispiel zu Milchleistung, Stoffwechsel oder Eutergesundheit ermittelt. „Der Vorteil an dem Projekt ist, dass die Daten nahezu monatlich erhoben werden. Die Auswertungen stehen allen an der Milchleistungsprüfung teilnehmenden Betrieben und damit 85 bis 90 Prozent aller Kühe in Deutschland zur Verfügung, wobei die Datenhoheit immer dem Landwirt obliegt“, erklärte Bohlsen.
„Wir Milchviehhalter bewerten das Q Check-Projekt positiv, weil man damit anderen Branchen weit voraus ist und auch den Abnehmern, der Politik und weiteren Stakeholdern die Lage auf den Betrieben hinsichtlich Tiergesundheit exakt und valide vermitteln kann“, wertet Landvolk-Vizepräsident Manfred Tannen. „Die Daten werden einfach und praxisnah erfasst und sind sogar gut für die Außendarstellung zu nutzen“, ist Tannen – selbst Milchviehhalter in Ostfriesland – vom Vorteil der Übersichten überzeugt. „Das gesamte Herdenmanagement wird erleichtert“, sagt Tannen.
Sollte es bei der Verwendung der Q Check-Daten für Zwecke über die betriebliche Eigenkontrolle hinausgehen, würden die Landwirtinnen und Landwirte dies grundsätzlich befürworten. Dieser Prozess sollte jedoch kritisch vom Berufsstand begleitet werden. „Die Datenhoheit muss immer beim jeweiligen Betrieb bleiben“, bekräftigte Tannen. Aufgrund vorangegangener Erfahrungen bestehe hinsichtlich der Datenerfassung eine grundsätzliche Skepsis, ob durch die Freigabe der Daten tatsächlich eine Arbeitserleichterung stattfinde und die Freigabe der Q Check-Daten doch langfristig in Standards verpflichtend werde. Tannen: „Das sollte nicht passieren; wir setzen weiter auf Freiwilligkeit.“ (LPD 22/2023)