Landvolk begrüßt erweitertes Förderspektrum – Einzelbetrieblich genau kalkulieren

L P D – Mittel nutzen, aber genau kalkulieren: Dazu rät das Landvolk Niedersachsen den Landwirtinnen und Landwirten zum Start der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Rund 500 Millionen Euro hat das Land Niedersachsen in der neuen Förderperiode von 2023 bis 2027 für Agrarumweltmaßnahmen und Ökologischen Landbau eingeplant. „Weil derzeit die Betriebskosten so stark steigen, und wir andere Produktpreise aufrufen müssen, sollte jeder Landwirt genau rechnen“, sagt Landvolk-Vizepräsident Manfred Tannen. Grundsätzlich begrüßt der Landesbauernverband die erweiterten Fördermöglichkeiten. „Es kann aber sein, dass die geförderten Maßnahmen für manche Höfe unter dem Strich nicht ausreichend wirtschaftlich wären“, erklärt Tannen.

Ziel der Förderung sind vor allem die Einführung oder Beibehaltung umwelt-, klima- und ressourcenschonender Anbauverfahren sowie eine gewässerschonende und naturschutzgerechte Landbewirtschaftung. Neben dem Ökologischen Landbau sollen weiterhin die Anlage von Blüh- und Schonstreifen auf Ackerflächen oder die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland gefördert werden. Neu aufgenommen wurden zum Beispiel Förderungen zum extensiven Getreideanbau und zur Anlage von Feldvogelinseln oder die Maßnahmen zum Klimaschutz.

Anträge auf Teilnahme an den Fördermaßnahmen können ab sofort online über das Antragssystem ANDI und über die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) eingereicht werden. Aufgrund der auf Bundesebene noch nicht abschließend geklärten Rahmenbedingungen zur ersten Säule der Direktzahlungen wurde die Frist für das Einreichen dieser neuen Anträge bis zum 30. Juni verlängert. Auszahlungsanträge für bestehende Verpflichtungen müssen bis zum 15. Mai über ANDI beantragt werden.

An den Agrarumweltmaßnahmen sowie der Förderung zum Ökologischen Landbau nehmen derzeit insgesamt etwa 12.000 Betriebe in Niedersachsen teil. Für das Jahr 2021 wurde die Fördersumme von rund 89 Millionen Euro an die teilnehmenden Betriebe gezahlt. Die Verpflichtungen der neuen Maßnahmen beginnen grundsätzlich mit dem 1. Januar nach der Antragsstellung bzw. bei Maßnahmen mit Aussaat/Pflanzung im Herbst ab diesem Zeitpunkt bzw. für die Grünlandmaßnahme für Nordische Gänse ab 1. November. Da die Richtlinie noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung des nationalen Strategieplans durch die EU-Kommission steht, können sich einige Details im Laufe des Jahres ändern, teilt das Landvolk Niedersachsen mit. Der Verband hat die Landwirtschaftskammer und das Landwirtschaftsministerium gebeten, die Richtlinien in Informationsveranstaltungen vorzustellen. (LPD 30/2022)

Ansprechpartnerin für diesen Artikel

Sonja Markgraf

Pressesprecherin

Tel.: 0511 36704-31

E-Mail-Kontakt