Leistungen der Tierseuchenkasse und EU sind abhängig von Einhaltung rechtlicher Vorgaben

L P D – Die Geflügelpest hat in den vergangenen Wintern zu vielen Ausbrüchen in Geflügelbeständen geführt. Das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der hochpathogenen Viren bei Wildvögeln wird von Experten als hoch eingestuft. Das gilt sowohl für Einträge in Geflügelhaltungen für ganz Deutschland als auch für Verschleppungen des Virus zwischen Haltungen und durch Geflügelausstellungen oder die Abgabe von Lebendgeflügel. „Geflügelhalter sind daher angehalten die Biosicherheitsmaßnahmen zu optimieren, strikt einzuhalten, um so eine Verschleppung des Virus zu unterbinden“, appelliert Dr. Ursula Gerdes, Geschäftsführerin der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Auch Ulrich Löhr, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen und Vorsitzender des Fachausschusses für Eier und Geflügel beim Deutschen Bauernverband, erklärt: „Das effektivste Mittel gegen den Eintrag von Tierseuchenerregern in Geflügelhaltungen ist die Abschirmung des Tierbestandes durch wirksame Biosicherheitsmaßnahmen.“

Durch das neue Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU) stehen Tierhalter, aber auch Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. Diese Anforderungen nach EU-Recht implizieren ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept, in dem die verantwortlichen Nutztierhalter Maßnahmen schriftlich fixieren müssen, um den Eintrag von Tierseuchenerregern zu verhindern. In den Aufgabenbereich der Tierärzteschaft fallen insbesondere Beratungen des Tierhalters zum Schutz vor biologischen Gefahren und anderen Tiergesundheitsaspekten, die im Rahmen von Tiergesundheitsbesuchen erfolgen sollen. „Die Biosicherheitsanforderungen des EU-Rechts betreffen alle Nutztierhalter“, erinnert Dr. Wiebke Scheer, Referentin für Veterinärwesen beim Landvolk. Vor diesem Hintergrund wurde unter Leitung von Gerdes und Scheer bereits im vergangenen Jahr das Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe im Rahmen einer Arbeitsgruppe (AG) mit maßgeblichen Akteuren aus 21 Institutionen erarbeitet: https://landvolk.net/ und https://www.ndstsk.de/.

Ende Februar dieses Jahres wurde nun unter derselben Leitung die neue „AG Biosicherheit in Geflügelhaltungen“ gegründet. Ziel ist es, zeitnah ein analoges Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe zu erarbeiten, denn im Seuchenfall sind die Leistungen der Tierseuchenkasse und der EU abhängig von der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. „Wir hoffen, das Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügelhaltungen noch in diesem Jahr vorstellen zu können“, erklären Scheer und Gerdes abschließend. Der Teilnehmerkreis der neuen niedersächsischen Arbeitsgruppe (AG) setzt sich aus Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, der Landkreise, des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, der Universität Vechta, der Tierärztlichen Hochschule Hannover, der Landwirtschaftskammer, der Tierärztekammer, des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte, der Tierseuchenkasse, des Landvolks, der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, der ABICS GmbH, des Landkreistages sowie des QS-Prüfsystems zusammen. (LPD 18/2023)

Ansprechpartnerin für diesen Artikel

Silke Breustedt-Muschalla

Redakteurin

Tel.: 0511 36704-83

E-Mail-Kontakt