Grundsteuerreform hat Auswirkungen auf die Höfeordnung / Verbändevorschlag

L P D – Das Vererben eines Hofes an nur eine Person hat Niedersachsens Agrarstruktur mit seinen landwirtschaftlichen Familienbetrieben geprägt und gestärkt. „Die nordwestdeutsche Höfeordnung gilt in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen. Ihr Kerngehalt ist, dass den landwirtschaftlichen Hof immer nur ein Erbe, der Hoferbe, erhält“, erklärt Rüdiger Heuer, Rechtsanwalt beim Landvolk Niedersachsen, und verweist auf wichtige Änderungen. Weil durch die Grundsteuerreform ab dem 1. Januar 2025 die Einheitsbewertung nicht weiter fortgeführt werden darf, muss auch die Höfeordnung novelliert werden.

2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Einheitsbewertung als Ausgangsbasis der Grundsteuerbemessung verfassungswidrig ist. Mit Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes verfügte der Deutsche Bundestag, dass die bisherige Einheitsbewertung für Grundsteuerzwecke bis zum 1. Januar 2025 zu ändern ist. „Landwirtschaftliche Betriebe mit eingetragenem Hofvermerk im Grundbuch sind hiervon besonders betroffen. Die bisherige Einheitsbewertung hat erhebliche Bedeutung für die Höfeordnung als landwirtschaftliches Sondererbrecht“, erklärt Rüdiger Heuer. Wenn außer dem Hoferben noch weitere Miterben, sogenannte weichende Erben, vorhanden sind, erhalten diese eine Abfindungszahlung. „Dabei stellte der eineinhalbfache Einheitswert, der sogenannte Hofeswert, bislang die Bemessungsgrundlage zur Abfindung weichender Erben sowie für die Ermittlung des Mindestwerts eines Hofes dar“, führt Heuer aus.

„Wir benötigen eine neue Bewertungsgrundlage, um den praktikablen Fortbestand der Höfeordnung auch über den 1. Januar 2025 zu sichern“, erklärt Heuer. Das Landvolk Niedersachsen hat den Ernst der Lage erkannt und gemeinsam mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, dem Rheinischen Landwirtschaftsverband und dem Bauernverband Schleswig-Holstein Prof. Dr. Enno Bahrs vom Institut für Landwirtschaftliche Betriebslehre der Universität Hohenheim beauftragt, ein Gutachten zur Ermittlung einer neuen Bemessungsgrundlage zur Abfindung weichender Erben sowie des Mindestwerts zu verfassen. „Zielstellung des Gutachtens war die Findung einer neuen Bemessungsgrundlage, um damit auch zukünftig einfach, rechtssicher und mit geringen Transaktionskosten den Hofeswert berechnen zu können“, erklärt Rechtanwalt Heuer den Grund.

„Die wertvollen Ausführungen im Gutachten von Prof. Bahrs haben diese Erwartungen erfüllt und bilden die Grundlage für die Vorschläge des Berufsstandes zur Anpassung der Höfeordnung“, führt Heuer aus. Aufbauend auf diesem Gutachten haben die vier beteiligten Verbände Mitte September 2022 Novellierungsvorschläge an die Landwirtschafts- und Justizministerien der Länder und über den deutschen Bauernverband an die entsprechenden Bundesministerien gesendet und werden für diese pragmatischen Vorschläge für die Zukunft der Höfeordnung gemeinsam eintreten. Das Gutachten ist hier (Link) zu finden. (LPD 82/2022)

Gutachten

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