Landvolk ruft dazu auf, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent anzuwenden
L P D – Die Vogelgrippe breitet sich derzeit in Niedersachsen und Norddeutschland in rasantem Tempo aus. Wildvögel, besonders Kraniche, aber auch Geflügelhaltungen sind bundesweit betroffen. Das Landvolk Niedersachsen appelliert an alle Halter von Geflügel – auch Kleinst- und Hobbyhaltungen – die betriebsindividuellen Biosicherheitsmaßnahmen zu optimieren und konsequent einzuhalten. Hilfestellung dazu gibt das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügelhaltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“. Zudem sollte die von vielen Landkreisen risikobasiert angeordnete Aufstallpflicht unbedingt umgesetzt werden, um gehaltene Vögel und Hausgeflügel vor Kontakt mit infizierten Wildvögeln zu schützen.
„Meine Legehennen sind sowieso im Stall, daher ist das Risiko geringer – aber es ist da“, sagt Gesa Ramme, Landwirtin aus dem Landkreis Gifhorn. Sie achtet besonders auf die hundertprozentige Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. „Ich habe drei Paar Gummistiefel, ein Paar für den Stall, ein Paar für den Hof und ein Paar für die Weide der Mutterkühe“, erläutert sie. Das ständige Händewaschen und Desinfizieren, das Wechseln der Arbeitskleidung und die Desinfektionsmatte vor dem Stall seien ohnehin obligatorisch. Ramme will nichts dem Zufall überlassen: „Um ganz sicher zu gehen, dass nichts in den Stall eingeschleppt wird, haben wir die Schadnagerbekämpfung verschärft“, sagt sie. Auf die übriggebliebenen Kürbisse nach Halloween muss das Federvieh in diesem Jahr jedoch nicht verzichten. „Sie werden aber sicherheitshalber ein paar Tage trocken und warm gelagert“, sagt Ramme.
Auch Gänsehalterin Iris Tapphorn hofft auf ein schnelles Ende des Schreckens. Als Halterin von wertvollen Elterntieren wäre sie von einem Ausbruch besonders betroffen. Die Landwirtin testet ihre Tiere daher regelmäßig. „Für die Tierseuchenkasse ist jedes Tier 50 Euro wert, das reicht für Elterntiere aber lange nicht aus“, macht sie deutlich. Ab 1. Januar soll die Summe daher auf 110 Euro pro Tier erhöht werden. Tapphorn fordert nun, dass diese Entscheidung rückwirkend auf den 1. Oktober datiert wird. „Mit der willkürlichen Grenze von 50 Euro wird über Existenzen entschieden, die die Menschen an zwei besonderen Feiertagen mit Festbraten und ganz Europa mit Gänsenachwuchs versorgen“, betont sie die Reichweite solcher Entscheidungen.
Der Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern gilt als unbedenklich, da nur gesundes Geflügel der Lebensmittelkette zugeführt wird. Die Martinsgans kann also am 11. November knusprig braun gebraten und lecker aus dem Ofen auf den Tisch kommen. Tapphorn hat die Schlachttermine für viele ihrer Gänse vorgezogen und bietet sie in ihrem Hofladen oder per Online-Bestellung an. „Der Gänsepreis pro Kilogramm liegt in diesem Jahr aufgrund der gesunkenen Futterpreise niedriger als in den Vorjahren“, wirbt sie für den Gänsebraten aus regionaler Haltung. (LPD 84/2025)

