Rechtsgutachten bestätigt: Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist legitim

L P D – „Ein erster und vor allem wichtiger Schritt für den Erhalt der Weidetierhaltung in Niedersachsen ist mit dem Beschluss des Agrarausschusses des Niedersächsischen Landtags, den Wolf in das Landesjagdrecht aufzunehmen, getan. Das gibt dem einen oder anderen Weidetierhalter etwas Hoffnung, doch weiterzumachen“, zeigt sich Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers erfreut. Als Vertreter des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement hatte er den Abgeordneten gemeinsam jetzt mit weiteren Mitstreitern ein Rechtsgutachten zur Aufnahme des Wolfes ins niedersächsische Jagdrecht überreicht, um auf die existenzbedrohende Lage der Weidetierhalter und die Zukunft der wichtigen Weidetierhaltung aufmerksam zu machen, teilt der Landvolkpressedienst mit.

Es geht dem Aktionsbündnis nicht darum, wie seit Jahren von Anfang an betont, den Wolf auszurotten. „Wir brauchen diesen Schritt aber, um die Wolfspopulation in einem erträglichen Maß zu halten. Durch die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht kann nun ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen erfolgen, wenn auch das Plenum zustimmt“, sagt Ehlers. Alle anderen Varianten haben bislang keinen Erfolg gehabt, doch es gelte nicht nur den Wolf, sondern auch die Weidetiere zu schützen.

Die Interessengemeinschaft der Weidetierhalter Deutschland, die Pferdeland Niedersachsen GmbH, der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden Niedersachsen (ZJEN), der Förderverein der Deutschen Schafhaltung, die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und das Landvolk Niedersachsen hatten bei Prof. Michael Brenner ein Rechtsgutachten zur Frage der Aufnahme des Wolfes in das Niedersächsische Landesjagdrecht in Auftrag gegeben. „Als Experte für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht kam er zu dem Schluss, dass der Aufnahme des Wolfes in den §5 NdsJagdG enthaltenen Katalog der nach Landesrecht dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten weder unionsrechtliche noch verfassungsrechtliche Gründe entgegenstehen“, erklärt Landvolk-Vizepräident Ehlers. Es obliege der Gestaltungsfreiheit der Mitgliedstaaten, wie sie die Vorgaben der FFH-Richtlinie in das mitgliedstaatliche Recht umsetzen. „Dies schließt das Recht ein, jagdrechtlichen und naturschutzrechtlichen Artenschutz in unterschiedlichen Gesetzen zu verankern, wovon im Übrigen sowohl der verfassungsändernde als auch der Gesetzgeber des Bundesnaturschutzgesetzes ausgehen. Wird der Wolf in den Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten aufgenommen, muss indes sichergestellt werden, dass die Vorgaben der FFH-Richtlinie Beachtung finden. Diesen Vorgaben kann durch die Anordnung einer ganzjährigen Schonzeit für den Wolf hinreichend Rechnung getragen werden“, führt Ehlers aus. „Nun ist es an der Landesregierung, endlich Taten folgen zu lassen, damit unsere gebeutelten Weidetierhalter einen Lichtblick für die Zukunft haben. Ein Schäfer hat in dieser Woche sieben tote und 30 zum Teil schwer verletzte Tiere nach einem Wolfsangriff von seiner Weide holen müssen. So ein Massaker macht kein Weidetierhalter lange mit. Mit dem Abschuss auffälliger Wölfe in betroffenen Regionen lernen die Wölfe, dass Gefahr vom Menschen ausgeht. Das ist das Ziel“, sagt Ehlers abschließend. (LPD 33/2022)

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