Zur Abmilderung des Preisanstieges bei Energie-, Futter- und Düngemitteln infolge des Ukraine-Krieges bekommen landwirtschaftliche Betriebe die Anpassungs- oder Kleinbeihilfe ausgezahlt. Die Anpassungshilfe wird bis zum 30.09. durch die SVLFG ohne Antrag an Betriebe, welche in 2021 einen Agrarantrag gestellt haben, ausgezahlt. Die Kleinbeihilfe muss aktiv bei der BLE im Zeitraum vom 01.10. bis 31.10. beantragt werden. Die aktive Beantragung betrifft unter anderem folgende Betriebe der genannten Sektoren:
- flächenlose Tierhaltungsbetriebe (z.B. Tierhaltungs KG‘s)
- Neugegründete Betriebe und Betriebe im Rahmen von Hofübergaben die in 2021 noch keinen Agrarantrag gestellt haben
- Obst- und Gemüsebaubetriebe mit geschützter Produktion
Antragsberechtigte Betriebe wurden dazu von der BLE angeschrieben. Die Auszahlung ist auf 15.000 €/Betrieb begrenzt. Die Krisenhilfe steht daraufhin bestimmten Sektoren mit folgender Höhe zur Verfügung:
- Schweinemast: 125 €/100 durchschnittlich gehaltene Mastschweine
- Ferkelaufzucht: 31 €/100 durchschnittlich gehaltene Ferkel
- Sauenhaltung: 97 €/ durchschnittlich gehaltene Sau
- Hühnermast: 47 €/100 durchschnittlich gehaltene Masthühner
- Putenmast: 132 €/100 durchschnittlich gehaltene Mastputen
- Entenmast: 56 €/100 durchschnittlich gehaltene Mastenten
- Gänsemast: 72 €/100 durchschnittlich gehaltene Mastgänse
- Freilandgemüsebau: 379 Euro /ha Anbaufläche
- energieintensiven Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion 60 Euro je 100 Quadratmeter Anbaufläche,
- Obstbau: 124 €/ha Anbaufläche
- Weinbau: 63 €/ha Anbaufläche
- Hopfen: 130 €/ha Anbaufläche
Bei Fragen zur Beihilfe oder Unterstützung bei der Antragsbearbeitung können Sie sich gerne bei unserem Mitarbeiter Björn Bellmann (Tel.: 04181 13501-158) melden.