Schäfer und weitere Weidetierhalter geben vermehrt auf / Bundesnaturgesetz muss geändert werden

L P D – Ob in Niedersachsen oder Bayern – und selbst in Österreich: Ausnahmegenehmigungen zur Tötung eines Problemwolfes bleiben weiterhin die Ausnahme. „Immer wieder stellen Gerichte mit ihren Beschlüssen und Urteilen die Spezies Wolf über das Schaf und entscheiden so über Leben und Tod vieler friedlicher Tiere im Gegensatz zu einem Raubtier. Der Wolf ist längst nicht mehr im Bestand bedroht – wie die neuesten Zahlen des Wolfsmonitorings eindrucksvoll belegen. Diese Gerichtsurteile versteht kein normaler Mensch mehr – jedenfalls in den ländlichen Regionen, wo der Wolf sein Unwesen treibt“, bewertet Landvolk-Vizepräsident und Sprecher des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement, Jörn Ehlers, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade zur Aufhebung der erteilten Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfes im Landkreis Stade.

„Mit ihren Urteilen schwächen die Gerichte die Position der eh schon mit dem Rücken zur Wand stehenden Weidetierhalter. Sie sind müde, ihre zerfetzten Tiere von den Weiden zu holen oder vor Ort einschläfern zu lassen. Sie sind müde, gegen dieses Unverständnis, das ihnen von Politikern entgegengebracht wird, an- und sich daran abzuarbeiten“, beschreibt Ehlers die Lage der frustrierten niedersächsischen Schaf- und Weidetierhalter. Alle wollten zwar Tiere auf den Weiden sehen – inklusive Biodiversität und Artenvielfalt, aber Fachexpertise und wissenschaftliche Erkenntnisse werden gnadenlos einer ideologischen, idealisierten Traumwelt, in der Wolf und Schaf friedlich nebeneinander existieren, geopfert.

Die Gerichte befeuern mit ihren Entscheidungen den Untergang der Weidetierhaltung, blickt Ehlers düster in die Zukunft. „Das Aktionsbündnis Aktives Wolfmanagement hat von Anfang an konstruktiv an Lösungen mitgearbeitet. Wir wollten nie eine Ausrottung des Wolfes, sondern ein Bestandsmanagement auf den Weg bringen, dass das Miteinander von Wolf, Weidetier und Mensch ermöglicht. Doch so lange Naturschutzverbände gegen jeden Abschuss auffälliger Problemwölfe klagen, kommen wir mit der aktuellen Wolfspolitik keinen Schritt voran“, fasst der Sprecher den Stand zusammen. Er fordert Ministerpräsident Weil auf, sich für die Änderung des Bundesnaturschutzgesetztes stark zu machen und eine Herabstufung des Schutzstatus zu erwirken, so wie es Landräte vom Wolf betroffener Landkreise auch vehement fordern. 

Laut aktuellem Bericht des Wolfsmonitorings für das zweite Quartal 2024 sind in Niedersachsen 57 Wolfsterritorien gelistet: 52 Wolfsrudel, 3 Wolfspaare und zwei residente Einzelwölfe. Offiziell wurden 110 Übergriffe auf Nutztiere dokumentiert, bei denen insgesamt 219 Tiere getötet, 82 verletzt und 22 vermisst wurden. Dies stellt einen Anstieg von 86,44 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2024 und 11,11 Prozent im Vergleich zum zweiten Quartal 2023 dar. Bei 76 Fällen wurde der Wolf als Verursacher bestätigt, bei 17 Fällen ausgeschlossen, und in 16 Fällen war die Feststellung des Verursachers nicht möglich. (LPD 56/2024)

Silke Breustedt-Muschalla

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