Tannen fordert, auch Schäden außerhalb von Vogelschutzgebieten anzuerkennen

L P D – Fachleute sind derzeit auf Äckern und Grünland vor allem im Nordwesten Niedersachsens unterwegs, um die tatsächlichen Fraßschäden durch Wildgänse zu ermitteln. In lokal begrenzten Bereichen rasten die arktischen Gänse „konzentriert in großer Zahl und wiederholt auf landwirtschaftliche Flächen“, teilt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf Anfrage des Landvolk-Pressedienstes mit. Bei diesen „Rastspitzen“ hat sich gezeigt, dass die Fördermittel aus Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) nicht ausreichen. Daher hat das Land Niedersachsen seit Ende der 2000er Jahre im Ackerbereich ein sogenanntes „Rastspitzenmodell“ entwickelt, um zusätzlich zu den AUKM weitere Ausgleichszahlungen anbieten zu können.

Landvolk-Vizepräsident Manfred Tannen begrüßt zwar die zusätzlichen Anstrengungen, sagt aber auch: „Die Ausgleichszahlungen reichen bei weitem immer noch nicht aus. Wir können durch das Rastspitzenmanagement die Schäden pro Hektar mittlerweile genau beziffern – und das inzwischen nicht mehr nur auf dem Acker, sondern auch auf dem Grünland. Wir wünschen uns eine passgenaue Form der Abrechnung, damit der einzelne Landwirt den tatsächlichen Schaden ausgeglichen bekommt.“ Tannen ist auch Präsident des Landwirtschaftlichen Hauptvereins Ostfriesland; er wirtschaftet an der Küste bei Bensersiel. In dieser Region im Nordwesten Niedersachsens sind die Schäden durch Zugvögel besonders gravierend.

Für die Folgen der Ansammlungen von Gänsen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen werden die Landwirte mit mehr als acht Millionen Euro im Jahr entschädigt. Für voraussichtlich rund 28.000 Hektar werden Acker- und Grünlandflächen in Niedersachsen Ausgleichszahlungen angewiesen, die in EU-Vogelschutzgebieten liegen. Niedersachsen hat 16 EU-Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von 125.000 Hektar, in denen es nachweislich größere Vorkommen von Wildgänsen gibt. „Die Gänse fressen überall. Wir Landwirte fordern, den Schadensersatz auch auf Flächen außerhalb der Vogelschutzgebiete auszuweiten“, bekräftigt Manfred Tannen.

Nach einer kontinuierlichen Kulissen-Erweiterung wird seit 2019 gemäß der Billigkeitsrichtlinie „NoGa-Acker“ innerhalb der Förderkulisse für die AUKM „NG 1-Nordische Gastvögel auf Ackerland“ die Zahlung für Rastspitzen angeboten. Die Summen schwanken von Jahr zu erheblich und liegen in den zurück liegenden Jahren zwischen 70.000 und 325.000 Euro je Schadensfall. (LPD 35/2022)

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