Die Energiekrise wird uns im Winterhalbjahr vor große Herausforderungen stellen. Der Wegfall russischen Erdgases für die Stromproduktion erfordert die Mobilisierung aller verfügbarer Ressourcen, um die Stromnachfrage zu decken. „Hierbei könnten die „schlummernden“ Biogaspotentiale genutzt werden, die derzeit nicht genutzt werden dürfen, so Jochen Oestmann, Vorsitzender des Ausschusses erneuerbarer Energien im Landvolk Niedersachsen.

Die Bundesregierung handelt nun endlich und will die gesetzlichen Begrenzungen für die Stromerzeugung aus Biogas lockern. Ziel des vorliegenden Kabinettsentwurfs zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes ist, dass die Biogaspotentiale zur Stromerzeugung im Winter voll ausgenutzt werden können, um befürchtete Engpässe am Strommarkt möglichst zu vermeiden. „Dies ist erfreulich“, so Oestmann.

Flankierend müsse nun aber auch sichergestellt werden, dass die Biogasanlagenbetreiber genehmigungsrechtlich in die Lage versetzt werden, die Gasproduktion zu steigern. Hier ist Eile geboten!
Nun kommt allerdings ein verheerendes Signal von der Kommission aus Brüssel. Danach sollen Stromvergütungen für kostengünstigen Strom „gedeckelt“ werden, was für die Verbraucher auch notwendig ist. Allerdings soll das einheitlich für alle Erzeuger erneuerbarer Energien gelten, ohne zu berücksichtigen, dass Biogasstrom nur zu höheren Kosten erzeugt werden kann. Hier muss unter den Erneuerbaren unterschieden werden! Biogasanlagen müssen daher von der Erlösobergrenze ausgenommen werden, fordert Oestmann. Anderenfalls hätten Anlagenbetreiber nicht mehr die Möglichkeit, die gestiegenen Rohstoff- und Anlagenkosten zu decken und wären zur Aufgabe der Strom- und Wärmeproduktion gezwungen.

Dies wäre verheerend, so Jochen Oestmann. Biogasanlagen sind im Gegensatz zu Wind und Solar in der Lage, den Strom flexibel und bedarfsgerecht an den Markt zu bringen. Das macht Biogasstrom so wertvoll.

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Harald Wedemeyer

Referent für Recht, regenerative Energien und Forstangelegenheiten

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