Hannover. Für das Erntejahr 2025 startet Niedersachsen erstmalig mit der Förderung von Mehrgefahrenversicherungen.
Eine entsprechende Richtlinie wurde kürzlich veröffentlicht. Landwirte und Landwirtinnen, deren Betriebssitz in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg liegt, können bis zum 30.09. einen Antrag auf Teilnahme an der Fördermaßnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen.
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen werden auf der Internetseite Agrarförderung der LWK Niedersachsen unter https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/ Webcode 01043040 abrufbar sein.
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik bietet die Förderregion Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg unter dem Dach des Programms KLARA 2023-2027 (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteur:innen) einen leichteren Zugang zu Mehrgefahrenversicherungen. Bis zum Ende der Förderperiode stehen hierfür gut 15 Mio. Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung.
Gefördert werden Schadens- und Indexversicherungen für verschiedene Kulturen im Ackerbau, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobstanbau sowie Möhren und Zwiebeln.
Die zu versichernden Anbauflächen müssen in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg liegen. Förderfähig sind Versicherungslösungen gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre. Eine Förderung von Hagelversicherungen erfolgt nicht.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist je Unternehmen auf 25.000 Euro begrenzt. Es sind Ein- und Mehrjahresverträge förderfähig.
Anders als in anderen Bundesländern, ist die Fördermaßnahme in Niedersachsen, Bremen und Hamburg an eine klimaangepasste Bewirtschaftung geknüpft. Landwirte und Landwirtinnen, die an der Maßnahme teilnehmen wollen, stellen zunächst einen Antrag auf Teilnahme. Mit den auf ihrem Betrieb umgesetzten Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen, dem Anbau bestimmter klimaresilienter Kulturen sowie bestimmten technischen Anlagen bei Dauerkulturen können Punkte generiert werden. Diese fließen in ein Priorisierungsverfahren ein. Nach erfolgreich durchlaufenden Priorisierungsverfahren ergehen die Zusicherungsbescheide an die am besten bewerteten Betriebe. Nach Erhalt des Zusicherungsbescheids können die endgültigen Versicherungsverträge abgeschlossen werden. In vier Schritten zur Förderung
- Angebot eines Versicherers einholen
- Antrag auf Teilnahme bis 30. September 2024 stellen
Der Antrag auf Teilnahme ist notwendig, weil erst im Nachgang die Versicherungsverträge abgeschlossen werden können. - Priorisierungsverfahren
Alle Betriebe, die ausgewählte Öko-Regelungen und/oder Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen mindestens seit diesem Jahr umsetzen, bestimmte klimaresiliente Kulturen anbauen und/oder technische Lösungen im Bereich Dauerkulturen vorhalten, generieren Punkte im Priorisierungsverfahren. Ein Zusicherungsbescheid zur Teilnahme an der Förderung ergeht in absteigender Reihenfolge bis die Haushaltsmittel für dieses Jahr ausgeschöpft sind. Die Zusicherung zur Teilnahme erfolgt für die im Angebot angegebene Vertragslaufzeit, längstens bis 2029.
- Förderung jährlich beantragen, erstmalig im Mai 2025
Die Förderung wird auf Grundlage des abgeschlossenen Versicherungsvertrages beantragt. Im Laufe des Jahres erfolgt der Datenaustausch mit den Versicherungsunternehmen.
Für weitere Fragen steht zudem Björn Bellmann (b.bellmann@lv-lueneburger-heide.de) zur Verfügung.