Bundesrat entscheidet am 8. April – Versorgungssicherheit muss jetzt Priorität haben

L P D – „Nach dem vielstimmigen Kanon der letzten Wochen unter den Landesministern brauchen wir jetzt endlich Klarheit. Ich appelliere an den Bundesrat, in der Sitzung am 8. April der Empfehlung seines Agrarausschusses zu folgen und in diesem Jahr auf allen Ackerbrachflächen eine normale Bewirtschaftung zu erlauben“, erklärt der Präsident des niedersächsischen Landesbauernverbands, Dr. Holger Hennies, zur aktuellen Debatte um die kürzlich von der EU ermöglichte bessere Nutzung von Ackerflächen, die die bisher von den Betrieben als Bedingung für Agrarprämien brachgelegt werden mussten. „Wir stehen zum Niedersächsischen Weg. Aber über die dort getroffenen Vereinbarungen hinaus, muss jetzt die Versorgungssicherheit oberste Priorität haben, und wir Landwirte können und wollen unseren Beitrag dazu leisten.“

Das Landvolk Niedersachsen begrüßt die aus Brüssel vorgesehene Ausnahmeregelung, auf den bisherigen Pflichtbrachen den Anbau von Getreide, Mais, Eiweiß- und Futterpflanzen zuzulassen. Der Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums sieht erst frühestens ab 1. Juli eine Futternutzung des bis dahin wildwachsenden Aufwuchses vor. Die Bäuerinnen und Bauern könnten aber genau jetzt noch Sommergetreide und Körnermais anbauen“, erläutert Hennies. „Es muss uns doch allen darum gehen, die Folgen des furchtbaren Kriegs in der Ukraine abzumildern und für eine Kompensation der unausweichlich drohenden Ernteausfälle zu sorgen.“

Vier Millionen Hektar Ackerbrache könnten EU-weit zusätzlich für den Getreideanbau genutzt werden. In Deutschland könnten in diesem Jahr auf mindestens 170.000 ha brach liegenden Äckern Eiweißpflanzen, Sommergetreide und Mais angebaut werden. In Niedersachsen wäre nach einer ersten Schätzung des Landvolks bei Wegfall weiterer Einschränkungen im Bereich der Düngung und Bewässerung damit eine Steigerung der Getreideerzeugung inklusive Körnermais noch in 2022 um 600.000 Tonnen möglich – „vorausgesetzt die Entscheidungen fallen jetzt, und nicht erst in vier Wochen“, appelliert Hennies.

Für 2023 sei dann noch vor der diesjährigen Herbstaussaat zu entscheiden, ob man einen deutlichen Schritt weitergeht und auch Restriktionen beim Umbruch von Dauergrünland auf nachhaltig ackerfähigen Standorten aufhebt sowie die auf vier Prozent der Ackerfläche erhöhte Pflichtbrache aussetzt und vom verpflichtenden Fruchtwechsel wieder zur Anbaudiversifizierung zurückkehrt. Es gibt nach Einschätzung des Landvolks hinreichend wissenschaftlich untermauerte Gründe, auf ertragreichen Mineralböden die durch die EU-Förderung „konservierten“ Dauergrünlandflächen für den Ackerbau freizugeben.

Landvolkpräsident Hennies betont: „Wir Landwirte wollen uns mit aller Kraft für die Ernährungssicherung hierzulande und über die Landesgrenzen hinaus einsetzen. In unseren Vorschlägen geht es uns nicht um den persönlichen Profit, sondern es wäre ein preisdämpfendes Signal an die aktuell überhitzten Getreidemärkte.“ (LPD 28/2022)

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