Alle Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte in der Landwirtschaft sind aufgerufen, für die am 31. Mai 2023 stattfindende Sozialwahl Mitglieder zu benennen, die in die Vertreterversammlung gewählt werden wollen.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVLFG, ist der Sozialversicherungsträger der Landwirtschaft. Im Rahmen der Sozialwahlen wählt sie ihre ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder der Vertreterversammlung neu – hierzu sind nun Kandidaten für die Vorschlagslisten zu benennen.
„Um die Themen und Bedürfnisse der norddeutschen Landwirte in Kassel durchzusetzen, benötigen wir zunächst dringend Vertreter für die Liste“, erklärt Sandra Glitza, Referentin für Sozialrecht beim Landvolk, welches die Funktion als Listenvertreter der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofAs) übernommen hat. Das Landvolk ist beauftragt worden, Wahlvorschlagslisten beim Wahlausschuss einzureichen.
Die vorgeschlagenen Personen müssen selbst der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) angehören, das 18. Lebensjahr vollendet haben, über das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag verfügen, seit mindestens sechs Jahren eine Wohnung im Bundesgebiet innehaben oder regelmäßig in Deutschland beschäftigt sein, sowie die fälligen Beiträge zur SVLFG entrichtet haben. Auch ist gesetzlich eine Geschlechterquote von mindestens 40 Prozent ist einzuhalten.
Die Vorschläge für die Kandidaten müssen bis zum 31.8.2022 unter sozialwahlen@landvolk.org eingegangen sein, um die Listen an die SVLFG zu senden.
Weitere Informationen finden Sie unter https://sozialwahlen2023.landvolk.net.