Landvolk pocht auf Einhaltung des Stufenplans zur Abgrenzung
L P D – „Wenn Betriebe mit pauschalen Auflagen bestraft werden, obwohl sie ihre Kulturen ordnungsgemäß düngen, dann läuft gewaltig etwas schief“, sagt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies zu jetzt von der EU-Kommission geforderten Änderungen im deutschen Düngerecht zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Hennies warnt: „Bei der Abgrenzung von Flächen, auf denen Landwirte ihre Nutzpflanzen nicht optimal mit Nährstoffen versorgen dürfen, darf das Verursacherprinzip im Gewässerschutz nicht aufgegeben werden. Wir fordern die Berücksichtigung unserer landwirtschaftlichen Daten, und zwar ganz im Sinne des Gewässerschutzes. Die Landesregierung muss außerdem weiter an einem lückenlosen Messstellennetz arbeiten, damit nicht zu Unrecht große Teile des Landes wieder als nitratbelastete ‚rote Gebiete‘ eingestuft werden.“
Die durch die Auflagen der EU drohende „Rolle rückwärts“ will der niedersächsische Bauernpräsident nicht akzeptieren. Er fordert die niedersächsische Landesregierung auf, den vor einem Jahr nach umfangreichen Vorarbeiten veröffentlichten Stufenplan zur Erstellung der neuen Gebietskulisse mit Einschränkungen für die Düngung einzuhalten. „Es ist keine gute Nachricht für uns, wenn die Landesregierung nun mitteilen muss, dass Zeitpläne zur Neuabgrenzung bis zum Frühjahr 2022 offenbar wackeln. Das kritisieren wir deutlich, auch wenn die Ursache zum Teil bei der EU-Kommission und beim uneinheitlichen Vorgehen der Bundesländer zu suchen ist.“ Das Landvolk Niedersachsen hält daran fest, dass so schnell wie möglich die Grundlagen für die im Frühjahr 2021 vereinbarte Neuabgrenzung geschaffen werden. Dazu gehört auch, dass Grundwasseranalysen von weiteren Messstellen, zum Beispiel von Brunnen, die für die Feldberegnung genutzt werden, in die Bewertungen mit einbezogen werden.
Kritik der EU an der seit 2021 erfolgten Berücksichtigung von Daten über die Düngung in der Landwirtschaft (Emissionsmodellierung) lässt der Landesbauernverband nicht gelten. Auch im EU-Recht greife das Verursacherprinzip. „Ich halte den Ansatz im dritten Schritt des Abgrenzungsverfahrens für absolut richtig, wonach die ermittelten Flächen mit hohem Emissionsrisiko die Nitratkulisse im Sinne der Düngeverordnung bilden“, erläutert Hennies. „Die alte Bundesregierung hat es versäumt, hierüber ein Einvernehmen mit der EU zu erzielen, und die neue Regierung sieht sich jetzt offenbar vorschnell zur Streichung dieses Abgrenzungsschritts veranlasst. Das geht zu Lasten der Landwirte, und das darf nicht sein.“
Statt 645.000 Hektar Nutzfläche, auf denen 2021 nicht mehr entsprechend des Nährstoffbedarfs der angebauten Kulturpflanzen gedüngt werden durfte, wären es dann künftig voraussichtlich auf mehr als eine Million Hektar. Die Ausweitung würde überwiegend Grünlandflächen und in einigen Gebieten auch Ackerflächen betreffen, obwohl von dort keine Belastungen für das Grundwasser ausgehen würden, die zu einer Überschreitung des Schwellenwertes führen könnten. (LPD 07/2022)