L P D – Gegen die seit Ende 2020 geltende niedersächsische Wolfsverordnung hat der Naturschutzbund (Nabu) Niedersachsen jetzt Klage eingereicht. Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers geht davon aus, dass die Darstellung der Kläger zur Situation in Niedersachsen unzutreffend ist. „Der Nabu verharmlost die Lage“, bekräftigt Ehlers, der auch Sprecher des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement ist. „Die betroffenen Weidehalter gehen davon aus, dass auch das OVG Lüneburg unsere Einschätzung teilen wird, dass Maßnahmen gegen die ungehinderte Vermehrung der Wolfspopulation zulässig sind.“
Das Landvolk befürwortet eine Erlaubnis der Entnahme von Wölfen und plädiert für eine landesweit festzulegende Obergrenze in der Population. Umweltminister Olaf Lies strebt ebenfalls eine Obergrenze für Wölfe an und will gutachterlich klären lassen, wie viele Tiere für den Erhalt der Art notwendig sind. Zudem plant die Landesregierung, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, was ebenfalls eine langjährige Forderung des Landvolks ist.