Vier Kandidaten sind auf Landwirtschaftsliste Selbständige ohne fremde Angestellte

L P D„Jetzt wird Stufe zwei der Sozialwahlen gezündet. Der Wahlkampf beginnt. Im Bereich der ‚Selbständigen ohne fremde Angestellte‘, SofAs, findet eine Wahlhandlung statt. Dazu hat der Wahlausschuss der SVLFG neun Listen zur Wahl zugelassen. Unsere gemeinsam mit dem Bauernverband Schleswig-Holstein betriebene Liste hat die Nummer 6 und heißt wie in 2017 ‚klarer Kurs Nord‘“, ruft Sandra Glitza, Anwältin für Sozialrecht beim Landvolk Niedersachsen die „SofAs“ auf, sich bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) registrieren zu lassen, an der Briefwahl teilzunehmen und die Liste 6 zu wählen, damit die Belange der Landwirtschaft in Niedersachsen für die kommenden sechs Jahre dort gut vertreten werden.

Mit der gelernten Köchin Britta Michel (Listenplatz 1), Landwirt Thorsten Probst (3), der Sozialversicherungsfachangestellten beim Landvolk und Nebenerwerbslandwirtin Larena Gleiminger (5) sowie Landwirt Werner Meier (7) stehen vier Niedersachsen auf der Liste. „Britta Michel ist unsere „Titelverteidigerin“ und sitzt seit der Wahl 2017 erfolgreich für uns in der Vertreterversammlung der SVLFG in Kassel und im Widerspruchsausschuss in Hannover. Auf unserer Homepage www.sozialwahlen2023.landvolk.net/ haben wir die Kandidaten näher beschrieben“, lädt Glitza alle wissbegierigen Wahlberechtigten ein, sich diese näher anzuschauen.

Mit dem Erhalt der SVLFG, der Festsetzung gerechter Beiträge für alle Versicherten sowie der Erhöhung der Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind die wichtigsten drei Wahlthemen genannt. Weiterhin steht die Anpassung der Betriebs- und Haushaltshilfe (BHH) an die moderne Landwirtschaft auf der Agenda. „Hier muss es möglich sein, überhaupt Betriebshelfer zu bekommen“, verweist Sandra Glitza auf ein großes Problemfeld der praktischen Umsetzung. Auch der Erhalt und die Verbesserung der Sozialberatung durch die Kreisverbände des Landvolkes sowie der Ausbau von Präventionsprogrammen und Gesundheitsangeboten insbesondere mit Regionalbezug haben die Kandidaten auf ihrer To-Do-Liste für die kommende Wahlperiode. Und schließlich soll die SVLFG digitaler werden, denn Landwirtschaft ist einer der Bereiche, der sehr offen für Digitalisierung ist. „Der Ausbau des Angebots von Onlinefortbildungen und Online-Informationsprogrammen ist daher eine wichtige Aufgabe, um die SVLFG attraktiv zu halten“, führt die Sozialexpertin des Landvolks aus.

Voraussichtlich ab Ende Februar wird die SVLFG den rund 1,5 Millionen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherten Unternehmen – nach postalischen Leitregionen zeitlich versetzt – Fragebögen zuschicken, um die Wahlberechtigten in der Gruppe der SofA festzustellen. Die Rücksendung des Fragebogens ist Voraussetzung, um die Wahlunterlagen für die Briefwahl zu erhalten. „Die SVLFG führt kein Wählerverzeichnis. Deshalb müssen die Wahlberechtigten die Fragebögen ausfüllen und zurücksenden. Sie müssen hier angeben, ob sie zu der Gruppe der SofAs gehören. Nur, wenn sie diese Fragebögen ausgefüllt zurücksenden, erhalten sie ab Mitte April die Briefwahlunterlagen und können diese dann bis zum 31. Mai an die SVLFG zurücksenden“, verweist Glitza abschließend auf diesen wichtigen Punkt im Verfahrensablauf. (LPD 11/2023)

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