Behandlung der Felder ist für Landwirtinnen und Landwirte kein Selbstzweck

L P D – „Strecke gemacht“ haben in dieser Woche die Partner des Niedersächsischen Wegs und einen nach vielen Abstimmungsrunden ausgehandelten Kompromiss zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln vorgelegt. Bei der Pressekonferenz im Umweltministerium erinnerte Landvolk-Vizepräsident Ulrich Löhr an die Ausgangslage für Landwirte: „Um sichere und gesunde Lebensmittel produzieren zu können, brauchen wir auch künftig wirksame, bezahlbare und praxistaugliche Möglichkeiten, unsere Kulturen – egal ob in konventioneller oder ökologischer Bewirtschaftung – vor Krankheiten und schädlichen Organismen zu schützen.“

„Die Behandlung unserer Felder mit Pflanzenschutzmitteln ist kein Selbstzweck der Landwirtschaft. Sondern es ist im ureigenen Interesse der Bäuerinnen und Bauern ambitioniert mitzuwirken, dass negative Auswirkungen auf die Umwelt bestmöglich vermieden werden“, bekräftigte Löhr. „Wir halten das jetzt vereinbarte Ziel, bis 2030 die Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um mindestens 25 Prozent zu reduzieren, für ehrgeizig, aber erreichbar. Wenn uns die Politik mit der neuen ‚Deutschlandgeschwindigkeit‘ die Instrumente zur Verfügung stellt, wie zum Beispiel einen praxistauglichen Rahmen für die Nutzung neuer Züchtungsmethoden, dann sind wir zuversichtlich, über die positiven Wirkungen einer Reduzierung der Menge hinaus noch größere Fortschritte machen zu können.“

In den neuen Verabredungen zum Niedersächsischen Weg hat das Landvolk daher stark auch auf das Ermöglichen und Unterstützen von Innovationen gesetzt: „Darauf müssen wir uns jetzt konzentrieren“, so Ulrich Löhr, der seinen Hof im Landkreis Wolfenbüttel bewirtschaftet. Bei der Reduzierung der Menge der Pflanzenschutzmittel spielen technischer Fortschritt und Digitalisierung eine zentrale Rolle. Einsparpotenziale bieten auch Weiterentwicklungen bei digitalen und sensorbasierten Ausbringungsverfahren.

Die Strategie beinhaltet Maßnahmen im Ordnungsrecht, aber auch Anreize und Förderungen. Die Reduzierung der Flächen, auf denen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, wird unter anderem durch die Ausweisung von Gewässerschutzstreifen sowie durch Auflagen in Naturschutz- und FFH-Gebieten umgesetzt. So gilt in Niedersachsen auf Dauergrünlandflächen das Verbot der Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Naturschutz- und in Landschaftsschutzgebieten, die ein Natura 2000-Gebiet sichern. Über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU werden ab diesem Jahr außerdem mit den Ökoregelungen freiwillige Maßnahmen und Förderungen angeboten.

Die Pflanzenschutzmittel-Reduktionsstrategie ist online verfügbar unter: https://www.ml.niedersachsen.de/Pflanzenschutzmittel-Reduktionsstrategie (LPD 14/2023)

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