Kostenlose Beratung zu den Ökoregelungen für Landwirte
Für das Jahr 2025 können noch bis zum 15. Mai die Ökoregelungen beantragt werden. Doch welche Ökoregelungen beantragt werden können und was dafür auf dem Betrieb gemacht werden muss, ist nicht einfach nachzuvollziehen. Auch in diesem Jahr gibt es wieder Änderungen zum Vorjahr.
Die Ökoregelungen sind einjährige Förderprämien aus der Agrarpolitik, die bestimmte Leistungen für Umwelt, Klima und Tierwohl honorieren. Zu den sieben Regelungen gehören zum Beispiel die Anlage von Blühflächen, eine vielfältige Fruchtfolge oder der Nachweis von vier Kennarten im Grünland. Es kann durchaus sein, dass ein Betrieb die Voraussetzung für die Auszahlung der Prämie bereits erfüllt, ohne diese beantragt zu haben. Außerdem können Landwirte, die etwas mehr für den Naturschutz machen wollen, für ihren Aufwand Zuschüsse bekommen. Die Umsetzung der Ökoregelungen kann sich zudem positiv auf die Widerstandsfähigkeit der Flächen auswirken, beispielsweise durch ein Agroforstsystem. Daher ist es sinnvoll, sich mit den Ökoregelungen auseinanderzusetzen.
Aus diesen Gründen bietet Tim Schneider von der Naturschutzstiftung Heidekreis private Beratungstermine zu den Ökoregelungen an. Dabei soll ein Überblick über die Regelungen verschafft werden und erarbeitet werden, welche der sieben Regelungen sich ohne großen Aufwand in den Betrieb integrieren lassen.
Wer Interesse an der Umsetzung von Ökoregelungen hat und einen Beratungstermin möchte, kann sich per E-Mail, schneider@naturschutzstiftung-heidekreis.de oder telefonisch unter 05191 970875 melden.