Entschädigung für geimpfte Schafe und Rinder seitens der Tierseuchenkasse
L P D – Als positives Zeichen bewertet das Landvolk den Beschluss des Vorstandes der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, eine Härtebeihilfe für an der Blauzungenkrankheit (BTV-3) verendete, geimpfte Rinder, Schafe und Ziegen zu leisten. „Viele unserer Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter sind unverschuldet in diese Situation geraten und haben neben dem emotional belastenden Tierleid auch teilweise große wirtschaftliche Verluste zu verkraften“, erklärt hierzu Frank Kohlenberg, Vize-Präsident des Landesbauernverbandes und selbst Milchviehhalter im Weserbergland, gegenüber dem Landvolk-Pressedienst.
Diese enorme Aggressivität der Blauzungenkrankheit durch die Verbreitung durch Gnitzen konnte nicht eingeschätzt werden, stellt Kohlenberg heraus. Gerade zu Beginn des Ausbruchs der Seuche in den Niederlanden verhallten daher die Aufrufe, die Tiere zu impfen. „Erst als die Blauzungenkrankheit Niedersachsen erreicht hatte, zwischenzeitlich enorm Fahrt aufnahm und die Empfehlung ausgesprochen und mehrfach dazu aufgerufen wurde, auch in bereits betroffene Bestände hineinzuimpfen, haben viele Tierhalter in Niedersachsen sich entschieden, ihre Tiere impfen zu lassen“, schildert Kohlenberg die Situation.
„Daher ist die nun beschlossene Härtebeihilfe eine gute Unterstützung für Betriebe mit teilweise immensen Schäden. Da die Härtebeihilfe jedoch allein aus Tierhalterbeiträgen finanziert werden muss, sollten Landesmittel als Zeichen der Anerkennung dieser Schäden bereitgestellt werden“, appelliert Kohlenberg an das Agrarministerium. Um aber die Blauzungenkrankheit aufzuhalten bzw. abzumildern, ist die Impfbereitschaft der Tierhalter nötig, denn die Impfung ist das Einzige, was hilft“, fasst Kohlenberg zusammen und ruft gerade auch aufgrund der noch anhaltend warmen Temperaturen weiterhin zum Impfen auf. „So können die Tiere mit einer Grundimmunisierung ins neue Jahr gehen“, sieht Kohlenberg einen weiteren Vorteil des Impfens gegen die Blauzungenkrankheit.
Die Härtebeihilfe ist für vollständig geimpfte Tiere laut Niedersächsischer Tierseuchenkasse über den regulären Leistungsantrag zu beantragen, wenn die Anzahl der verendeten oder getöteten Rinder für den Bestand so hoch ist, dass sie eine unbillige Härte für den Betrieb darstellt. Die erforderlichen Nachweise zu Blauzungenkrankheit-typischen klinischen Symptomen sowie zur erhöhten Mortalität bei Schafen und Ziegen bzw. über das BTV-3-positive PCR-Ergebnis bei Rindern sind beizufügen. Weitere Infos erhalten betroffene Betriebe unter https://www.ndstsk.de/1233_Blauzungenkrankheit.html. (LPD 72/2024)