Dringender Appell, den Entwurf des Landesraumordnungsprogramms (LROP) anzupassen

L P D – Vor der Kabinettssitzung der Niedersächsischen Landesregierung am (morgigen) Dienstag appelliert das Landvolk Niedersachsen nochmals dringend, dass die „Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft“ weiterhin als Ziel der Raumordnung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen definiert werden und damit von Planung und Bau der Anlagen freigehalten werden müssen. „Es reicht nicht, diese Flächen wie im Landesraumordnungsprogramm vorgesehen nur im Grundsatz freihalten zu müssen“, bekräftigt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies.

Die „Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft“ dienen der Sicherung der Ernährungsgrundlage. Das hat das Landvolk gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsens in einer schriftlichen Stellungnahme betont, die sowohl an die Landesregierung als auch an die Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU Bündnis90/Die Grünen und FDP im Niedersächsischen Landtag gerichtet worden ist.

Die geplante Änderung widerspricht nach Auffassung der Verbände der originären Aufgabe der Raumordnung, entsprechend zu ordnen und zu sichern. „Der Ausbau der Solarenergieerzeugung auf der Freifläche birgt daneben erhebliche Gefahren im Hinblick auf den Flächenverbrauch und für den landwirtschaftlichen Pachtmarkt“, erklärt Hennies. Dem stetig wachsenden Flächendruck könne nicht allein vor Ort entgegengetreten werden. „Fruchtbare Böden sind langfristig zwingend notwendig für eine verbrauchernahe und klimaschonende Versorgung der Bevölkerung. Außerhalb der Vorbehaltsgebiete stehen ausreichend, auch landwirtschaftliche, Flächen als Gebietskulisse für den Solarenergieausbau zur Verfügung“, so Hennies.

Mangels echter Steuerungswirkung werde der Druck vor Ort auf entsprechende Freiflächen weiter erheblich zunehmen. Der Markt wird ohne eine stringentere gesetzliche Steuerung im Zweifel auf diejenigen Flächen drängen, die schneller, günstiger sowie einfacher verfügbar sind. (LPD 66/2022)

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