Lohnkostenanteil beträgt bis zu 60 Prozent der Produktionskosten / Politik ist gefragt

L P D – Niedersachsen ist Agrarland: Spargel, Beeren, Baumobst und Gurken prägen ganze Regionen. Doch aus Sicht des Landvolks Niedersachsen geraten gerade diese arbeitsintensiven Sonderkulturen durch die Anhebung des Mindestlohns von 12,82 Euro auf 13,90 Euro ab 2026 massiv unter Druck. „In unseren Sonderkulturbetrieben beträgt der Lohnkostenanteil bis zu 60 Prozent der Produktionskosten. Jede Erhöhung schlägt unmittelbar durch“, warnen Landvolkpräsident Holger Hennies und der Vorsitzende der Fachgruppe Obstbau im Landvolk, Claus Schliecker, vor den damit verbundenen Folgen. Eine weitere Mechanisierung sei bei Kirschen, Spargel oder empfindlichen Beeren kaum noch möglich. „Die Ernte erfolgt überwiegend per Hand, zudem saisonal und stark witterungsabhängig. Fällt die Ernte wegen Regens aus, muss bei gutem Wetter umso mehr gearbeitet werden – mit entsprechendem Bedarf an Saisonkräften“, erklärt Schliecker gegenüber dem Landvolk-Pressedienst.

Die Wettbewerbsfähigkeit leide im europäischen Vergleich erheblich. Während in Griechenland 5,60 Euro und in Polen 7,08 Euro Mindestlohn gezahlt werden, kommt Gemüse häufig aus Spanien (8,37 Euro) oder sogar aus Marokko – ohne gesetzlichen Mindestlohn. Schon heute liegt der Selbstversorgungsgrad in Deutschland bei Gemüse bei 36 Prozent, bei Obst bei 23 Prozent. Gleichzeitig sieht der Koalitionsvertrag vor, die Eigenversorgung auszubauen. „Wie das funktionieren soll, wenn unsere Kosten immer weiter steigen, bleibt unbeantwortet“, sieht Hennies nun die Politik im Handlungszwang.

Ein weiterer Effekt ist gesellschaftlich sehr bedenklich: Durch die Anhebung profitieren zwar laut Berechnungen der Bertelsmann Stiftung rund 20 Prozent der Beschäftigten. Gleichzeitig wachse aber die Gefahr, dass junge Menschen sich zunehmend für einen sofortigen Job zum Mindestlohn entscheiden, statt eine Ausbildung zu beginnen. „Wenn ungelernte Tätigkeiten nahezu auf dem Niveau qualifizierter Einstiegsgehälter vergütet werden, leidet die Attraktivität der dualen Ausbildung und vermindert für diese Gruppe die Chance auf sozialen Aufstieg“, gibt Hennies, der beim Deutschen Bauernverband für die Bildung zuständig ist, zu bedenken.

Der Vorschlag der Berufsverbände, Saisonarbeitskräfte mit 80 Prozent des Mindestlohns – mindestens jedoch 12,82 Euro – zu vergüten, wurde vom Bundeslandwirtschaftsministerium abgelehnt. Parallel setzen die Verbände auf Entlastungen im Sozialversicherungsrecht, etwa durch längere Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen oder eine rechtliche Klarstellung beim Kriterium der fehlenden Berufsmäßigkeit.

Die tatsächlichen Kosten für Betriebe liegen ohnehin über dem Mindestlohn: Unterkünfte, Arbeitgeberanteile und steigende Löhne für Stammkräfte erhöhen den Druck zusätzlich. „Viele Höfe sehen nur noch zwei Optionen: Umstieg auf weniger arbeitsintensive Kulturen oder Aufgabe des Gemüse- und Obstanbaus“, bringt es Schliecker auf den Punkt.

„Wenn sich unsere Wettbewerbsfähigkeit politikgetrieben immer mehr verschlechtert, werden Sonderkulturen aus Niedersachsen verschwinden“, warnt Hennies. Die Folgen wären mehr Importe, längere Transportwege, niedrigere Sozialstandards – und ein weiterer Strukturwandel zulasten regionaler Wertschöpfung und Arbeitsplätze. „Das kann keiner wollen. Die Politik muss gegensteuern!“, fordern Hennies und Schliecker abschließend. (LPD 14/2026)

Silke Breustedt-Muschalla

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