Der Landkreis Harburg beabsichtigt das bestehende NSG Großes Everstorfer Moor neu auszuweisen. Stellungnahmen sind bis zum 19.02.2024 möglich.

Die Einschränkungen sind weitestgehend bekannt

  • 5 m Ranstreifen ohne Düngung und Pflanzenschutz-Maßnahmen entlang Fließgewässer
  • kein Pflanzenschutzmittel-Einsatz auf Grünland
  • Ausnahme sind genehmigungspflichtig
  • weitere, sonst übliche NSG Auflagen

Den Verordnungs-Entwurf findet man auf der Homepage des Landkreises www.landkreis-harburg.de/nsggrosseseverstorfermoor

Stellungnahmen per email an naturschutzgebite@lkharburg.de