Der Landkreis Harburg beabsichtigt das bestehende NSG Großes Everstorfer Moor neu auszuweisen. Stellungnahmen sind bis zum 19.02.2024 möglich.
Die Einschränkungen sind weitestgehend bekannt
- 5 m Ranstreifen ohne Düngung und Pflanzenschutz-Maßnahmen entlang Fließgewässer
- kein Pflanzenschutzmittel-Einsatz auf Grünland
- Ausnahme sind genehmigungspflichtig
- weitere, sonst übliche NSG Auflagen
Den Verordnungs-Entwurf findet man auf der Homepage des Landkreises www.landkreis-harburg.de/nsggrosseseverstorfermoor
Stellungnahmen per email an naturschutzgebite@lkharburg.de