Neue Folge des Landvolk-Podcasts: Hohe Hürden sorgen für Frust in der Praxis

Hinweis: Die Podcast-Folge wurde aufgezeichnet, bevor der Bundestag die Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen hat. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

L P D – In der neuen Folge des Landvolk-Podcasts geht es um die rechtlichen Hürden bei der Entnahme von Wölfen – und darum, wie Landwirte und Behörden mit dem komplexen Verfahren umgehen. Zu Gast bei Moderatorin Wibke Langehenke sind der Landrat des Landkreises Uelzen, Dr. Heiko Blume, sowie Silke Foget, Syndikus-Rechtsanwältin beim Landvolk Niedersachsen. Gemeinsam sprechen sie über die rechtliche Praxis, die Situation in der Weidetierhaltung und die Unterstützung für betroffene Betriebe.

Als Landrat in der Lüneburger Heide befasst sich Dr. Blume bereits seit vielen Jahren mit der Wolfsthematik. Die Situation vor Ort beschreibt er als zunehmend belastend für viele Betriebe. Zwar hätten sich größere Schafhalter teilweise auf die Situation eingestellt und nutzten Förderprogramme für Herdenschutzmaßnahmen. Bei kleineren Betrieben sehe es jedoch anders aus: „Da ist schon Resignation und Frust vorhanden – und nach und nach hören immer mehr auf“, berichtet Blume.

Im Landkreis Uelzen wurden im vergangenen Jahr ca. 25 Rissereignisse mit mehr als 60 toten Weidetieren registriert. Trotzdem sei wegen der hohen Hürden keine neuen Anträge auf Entnahme gestellt worden. „Die Anforderungen an eine rechtssichere Abschussgenehmigung sind so hoch, dass es kaum möglich ist, diese zu erfüllen“, sagt Blume. Seine Landkreisverwaltung prüfe im Übrigen laufend von sich aus, ob eine Genehmigung erteilt werden könne.

Um bei Anträgen zu unterstützen, hat Landvolk-Juristin Silke Foget einen umfangreichen Muster-Entnahmeantrag erarbeitet. Die rund zwölf Seiten sollen den Landvolk Kreisverbänden helfen, Anträge ihrer Mitglieder rechtssicher zu begründen. „In vielen Gerichtsentscheidungen scheitert es immer wieder an denselben Punkten – vor allem daran, dass Alternativen nicht ausreichend geprüft oder begründet wurden“, erklärt Foget. Bevor ein Wolf entnommen werden darf, müsse nachgewiesen werden, dass andere Maßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde nicht ausreichen. „Es ist wirklich richtig schwer, diese Anforderungen zu erfüllen“, sagt sie. Zudem sei jede Entnahme eine Einzelfallentscheidung.

Auch das sogenannte Schnellabschussverfahren sehen beide kritisch. Die Erwartungen daran seien hoch gewesen, erfüllt worden seien sie bislang nicht. „Diese in Berlin geborene Idee war weder schnell noch hat sie irgendeine Entnahme von Problemwölfen ermöglicht“, sagt Blume. Foget ergänzt: „Man steckt unfassbar viel Zeit in diese Verfahren – und am Ende scheitern sie trotzdem.“ Gleichzeitig sei eine saubere Dokumentation von Rissereignissen entscheidend, um überhaupt eine Gefahrenprognose erstellen zu können.

Beide Gäste sehen deshalb politischen Handlungsbedarf. Blume fordert ein praktikables System auf Bundes- und Landesebene: „Wir brauchen dringend ein echtes Bestandsmanagement mit Abschussplan, das diesen Namen auch verdient.“ Foget wünscht sich aus juristischer Sicht vor allem eines: „Mehr Rechtssicherheit und einfachere Verfahren bei Problemwölfen – damit Weidetierhalter und Behörden mit weniger Aufwand zu praktischen Ergebnissen kommen können.“ (LPD 20/2026)

Hier die aktuelle Folge hören: Entnahmeantrag Wolf – wie geht das? – Der Landvolk-Podcast

Alisha Trilling

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