Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)
- Verbot der Haltung im Kastenstand im Deckzentrum, Platzvorgaben im Deckzentrum
- Die Übergangsfrist endet am 09.02.2024, wenn kein Betriebs- und Umbaukonzept bzw. Erklärung über die verbindliche Aufgabe der Sauenhaltung abgeben wird!
Am 09.02.2021 ist die siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft getreten (vgl. Rundschreiben Nr. 21 / 2021). Mit einer Übergangszeit von 8 Jahren muss den Sauen im Deckzentrum (spätestens am 09. Februar 2029) eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von 5 m²/ Tier zur Verfügung gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass diese verlängerte Übergangszeit nur mit einem rechtzeitig eingereichten Betriebs- und Umbaukonzept bzw. einer Erklärung zur Aufgabe der Sauenhaltung gewährt wird. Werden diese nicht abgegeben, müssen die geänderten Vorgaben für das Deckzentrum bereits ab dem 10.02.2024 eingehalten werden.
Anforderungen Deckzentrum
Von den 5 m²/ Tier müssen mindestens 1,3 m²/ Tier als Liegefläche – mit einem max. Perforationsgrad von 15 % – zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie hier, dass der Besamungsstand (Kastenstand) NICHT als Liegefläche angerechnet wird.
Ausreichende Rückzugsmöglichkeiten bieten zusätzliche Trennwände, Sichtblenden, Strohballen, etc.
Übergangsvorschriften
Jeder Ferkelerzeugerbetrieb muss bis zum 09.02.2024 ein Betriebs-/ Umbaukonzept beim zuständigen Kreisveterinäramt eingereicht haben.
Darin wird erklärt:
- Ich habe mein Deckzentrum bereits umgebaut (d. h. jeder Sau stehen mind. 5 m² uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche zur Verfügung), oder
- Ich nehme die Übergangsregelung in Anspruch und plane die Umstellung mit dem Betriebs-/ Umbaukonzept bis zum 09.02.2029, oder
- Ich werde die Sauenhaltung bis zum 09.02.2026 verbindlich aufgeben.
Wird kein Betriebs- und Umbaukonzept bzw. keine Erklärung zur Aufgabe zum o. g. Stichtag eingereicht, gelten nach Ablauf der Frist ab 10.01.2024 die neuen Haltungsvorschriften im Deckzentrum einschl. Mindestplatzbedarf pro Tier von 5 m².
Ist für den Neu- bzw. Umbau eine Baugenehmigung erforderlich, muss diese bis zum 09.02.2026 eingereicht werden. Es erfolgt dann rückwirkend eine Plausibilitätsprüfung, ob zum 09.02.2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept beim zuständigen Kreisveterinäramt eingereicht wurde – Konzept und Bauvorhaben dürfen voneinander abweichen. Es empfiehlt sich im Anschreiben einen Vorbehalt einzufügen, dass es zu Konzept-Änderungen für weitere Tierwohlmaßnahmen kommen kann.
Der tierhaltende Betrieb sollte nach der Abgabe des Betriebs- und Umbaukonzepts i. d. R. eine Rückmeldung des zuständigen Kreisveterinäramtes erhalten. Es empfiehlt sich, im Anschreiben um eine Eingangsbestätigung und ggf. um eine Vorab-Prüfung zu bitten.
Einzuhaltende Fristen:
Umbau Deckzentrum | Umbau Abferkelstall | ||||
2024 | 2026 | 2029 | 2033 | 2036 | 2038 |
Abgabe Betriebs-/ Umbaukonzept | Einreichung Bauantrag |
Umsetzung Um- oder Neubau | Abgabe Betriebs-/ Umbaukonzept | Umsetzung Um- oder Neubau | Frist-Ende Härtefall |
Frist: 09.02.2024 |
Frist: 09.02.2026 |
Frist: 09.02.2029 |
Frist: 09.02.2033 |
Frist: 09.02.2036 |
Frist: 09.02.2038 |
Weitere Informationen, ein Beispiel für ein Betriebs- und Umbaukonzept sowie eine Vorlage zum Download finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/41256_Betriebs-_und_Umbaukonzept_Deckzentrum
Die Ausführungshinweise Schweine zur Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung finden Sie hier:
https://www.fli.de/de/service/handbuecher-der-ag-tierschutz-der-lav/
Im Laufe des Monats Januar haben wir sowohl über die Landvolk-App, im Schweine-Infobrief und über den Landvolkpressedienst nochmals auf die Thematik und die Abgabefrist hingewiesen.
Bitte weisen auch Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten die Sauenhalter noch einmal auf die Abgabefrist am 09.02.2024 hin. Vor dem Hintergrund der aktuellen berufsständischen Aktionen in der Öffentlichkeit haben wir den Eindruck, dass nicht alle Sauenhalter diesen Termin im Blick haben.
Markus Kappmeyer
Das ganze Dokument finden Sie hier