Landvolk mahnt Anpassung der Mittel für kooperatives Erfolgsmodell an

L P D – Das „Niedersächsische Kooperationsmodell Trinkwasserschutz“ ist ein Erfolgsmodell, das aufgrund steigender Kosten für Landwirtinnen und Landwirte gefährdet ist. In den Trinkwasser-Gewinnungsgebieten engagieren sich die Betriebe über diesen kooperativen Ansatz für einen ambitionierten, vorsorgenden Schutz des Grundwassers. Die Wasserversorgungsunternehmen finanzieren de facto über das Wasserentnahmeentgelt (WEG) des Landes die Aufwendungen für das Modell mit insgesamt rund 70 Kooperationen zu 100 Prozent selbst. Das Landvolk Niedersachsen hält es für unverzichtbar, das erreichte Niveau aufrechtzuerhalten und möglichst noch weiter zu steigern, zum Beispiel auch über die Unterstützung freiwilliger Maßnahmen zur Reduzierung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel in diesen Gebieten. „Von einer Anhebung der Gebühren würde, so wie es jetzt geplant ist, in den Kooperationen nichts ankommen, obwohl auch dort ein Inflationsausgleich notwendig ist“, bemängelt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies.

Das Land Niedersachsen verzeichnet weit größere Einnahmen aus dem WEG, als Mittel in Maßnahmen zum vorsorgenden Trinkwasserschutz in die Trinkwassergewinnungsgebiete zurückfließen. Wie in allen übrigen Bereichen steigen aber auch im Kooperationsmodell stetig die Kosten für dessen Umsetzung, sei es in Form der Aufwendungen für die Zusatzberatung, für die so genannten „freiwilligen Vereinbarungen“ zum Ausgleich vorsorgender grundwasserschützender Bewirtschaftung oder der Einschränkung der ordnungsgemäßen Landwirtschaft sowie anderer Wasser-Schutzmaßnahmen.

Technische Innovationen sind zum Beispiel über die bisherigen Zuwendungen des Landes nicht zusätzlich finanzierbar, teilt das Landvolk mit. „Das jetzige Niveau des Modells kann wegen der stetig steigenden Personal- und Sachkosten nicht aufrechterhalten werden, wenn die Zuwendungen nicht entsprechend erhöht werden“, konkretisiert Hennies. Eine weitere Herausforderung für die Kooperationen besteht darin, die Grundwasserneubildung in den Gewinnungsgebieten zu verbessern und bestmöglich an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen. Auch für diese Aufgabe bedarf es zusätzlicher Mittel.

Die Landesregierung beabsichtigt, im Rahmen eines Inflationsausgleichs die Wasserent-nahmegebühren erneut leicht anzuheben. Den überwiegenden Anteil dieser zusätzlichen Finanzmittel werden die Wasserversorgungsunternehmen und damit letztlich die von die-sen versorgten Verbrauchern finanzieren. Gleichzeitig laufen zum Jahresende 2023 für aktuell 14 Kooperationen die mehrjährigen Finanzhilfeverträge über die Zuwendungen des Landes aus. Beim Landvolk Niedersachsen sind in diesen Kooperationen mehr als 1000 Landwirtinnen und Landwirte in 17 Landvolkkreisverbänden betroffen. „Es ist weder sachlich-fachlich noch politisch vermittelbar, dem Modell real immer weniger Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, wenn auf der anderen Seite die Herausforderungen steigen und das Land selbst durch Anhebungen des Wasserentnahmeentgeltes dieser Problematik elegant aus dem Weg geht“, fasst Hennies zusammen. (LPD 73/2023)

Sonja Markgraf

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