Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Erntegut-Entscheidung vom 28. November 2023 (X ZR 70/22) festgestellt, dass Händler von Erntegut geschützter Sorten sicherstellen müssen, dass dieses unter Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. Durch dieses Urteil versuchen nun Partner und Händler sich umfangreich bei Landwirten abzusichern. Sie fordern zum Teil umfangreiche Erklärungen oder Datenangaben in Web-Portalen.
Aus Sicht des Landvolks ist folgende einfache Erklärung ausreichend:
“Hiermit erkläre ich, dass ich/wir meine/unsere sortenschutzrechtlichen Verpflichtungen als Anlieferer hinsichtlich des angelieferten Erntegutes eingehalten habe/n.”
Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Nachbau bis zum 30.06.2024 zu melden.
Nach unserem Verständnis ist es nicht notwendig, sich zusätzlich in dem von der STV vorgeschlagenen Online-Portal (Start: 15.07.2024) zu registrieren, wenn eine normale Nachbauerklärung gemacht worden ist.
Das Online-Portal der STV ist aus unserer Sicht nicht mit dem BGH-Urteil zu begründen, bringt unverhältnismäßige Bürokratie mit sich und versorgt die STV mit einem Übermaß sensibler Daten.