Landvolk Niedersachsen kritisiert höhere Kosten und zusätzliche Bürokratie
L P D – Zur letzten Sitzung des Landtags im Jahr 2025 hat die niedersächsische Landesregierung dem Parlament ein Paket von Gesetzesänderungen vor allem im Wasserecht vorgelegt, die für die Landwirtschaft fast ausschließlich mit höheren Kosten und zusätzlicher Bürokratie verbunden sind. Betroffen sind aber auch Städte und Gemeinden, sofern diese die Kosten der Gewässerunterhaltung für Gewässer 2. Ordnung finanzieren. Entlastung verspricht der Entwurf den Eigentümern kleiner oder auch großer Waldflächen, darunter auch die Niedersächsischen Landesforsten, für die die Beiträge für die Unterhaltung dieser Gewässer halbiert werden sollen.
„Wir haben kein Verständnis für dieses völlig aus der Zeit gefallene ‚Weihnachtsgeschenk‘ der Landesregierung. Der Entwurf ist alles andere als die versprochene Unterstützung unserer Landwirtinnen und Landwirte beim Abbau von überbordender Bürokratie und bei Kostenentlastungen“, kritisiert Hubertus Berges, Landvolk-Vizepräsident, die Vorschläge. Diese umfassen nach Informationen des Landvolks Niedersachsen viele Regelungen für die Landwirtschaft, mit sehr unterschiedlicher Auswirkung. „Für die Wasserversorgung über einen eigenen Hofbrunnen soll jetzt ein standortunabhängiger Schwellenwert vorgegeben werden“, weist Berges auf ein Beispiel für die neue Bürokratie durch den Entwurf hin. Werde dieser überschritten, dürfe der Brunnen nur mit einer bürokratischen Genehmigung weiter genutzt werden. „Bereits bei mittleren Viehbeständen oder anderen Verbräuchen des Hofes soll dann jährlich der gesetzliche Höchstsatz pro Kubikmeter an Wasserentnahmegebühr gezahlt werden, deutlich mehr als Wasserwerke für ihre Förderung entrichten müssen“, drückt der Landvolk-Vizepräsident sein Unverständnis aus.
Nach Einschätzung des Landvolks Niedersachsen müssen die Gewässerunterhaltungsverbände die aufgezwungene Halbierung der an sie zu entrichtenden Gebühren für Waldflächen kompensieren, um ihre Kosten zu decken. Das gelingt in der Regel nur, wenn die entgangenen Einnahmen über eine Erhöhung der Beiträge für landwirtschaftliche Nutzflächen in den Verbandsgebieten kompensiert werden. Diese müssen von Städten und Gemeinden oder den einzelnen Grundeigentümern getragen werden. „Mit dieser Regelung spart auch das Land für seine großen Forstflächen erhebliche Kosten ein, während die landwirtschaftlichen Betriebe, die oft keine oder nur kleine Waldflächen besitzen, und Kommunen die Zeche zahlen. Das schlägt dem Fass den Boden aus“, bekräftigt Berges und erwartet vom Landtag, dass spätestens bei der Auseinandersetzung in den Ausschüssen noch deutliche Korrekturen vorgenommen und die unverhältnismäßigen Lasten für die Landwirtschaft zurückgenommen werden. (LPD 96/2025)

