Ausschuss Erneuerbarer Energien diskutiert flexible Einspeisung und Speicherung

L P D – Biogas, Photovoltaik oder Wind – Niedersachsens Landwirte sind in allen drei Bereichen erneuerbarer Energieerzeugung stark engagiert. Einen dementsprechend hohen Stellenwert genießt der Ausschuss für Erneuerbare Energien im Landvolk Niedersachsen, der kürzlich tagte. „Die Erneuerbaren Energien bringen eine große Wertschöpfung in die ländlichen Regionen“, betonte der Ausschussvorsitzende Alexander von Hammerstein, Vorsitzender des Landvolkkreisverbands Bremervörde-Zeven.

Beim Thema Biogas stehen viele Betreiber mit dem Ende der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor dem Problem, sich für eine Anschlussförderung bewerben zu müssen, um ihre Anlagen weiterführen zu können. „Die Unsicherheit ist groß, denn es werden nicht alle Biogasanlagen einen Zuschlag bekommen“, sagte Harald Wedemeyer, Rechtsanwalt beim Landvolk Niedersachsen. Um den Weiterbetrieb der Anlagen zu ermöglichen, müsse umgehend das Ausschreibungsvolumen erhöht werden.

„Wenn die Energiewende gelingen soll, ist es erforderlich, dass die Biogasanlagen den Strom flexibler liefern, nämlich dann, wenn Sonne und Wind nicht zur Verfügung stehen“, sieht Peter Schünemann von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine große Chance für die Zukunft der Biogasanlagen. Durch die Zunahme der Solaranlagen gäbe es tagsüber Angebotsspitzen und entsprechend niedrige – zum Teil sogar negative – Strompreise, weil die Verbraucher zu diesen Zeiten fehlten. „Derzeit laufen wir ungebremst in einen Stromüberschuss hinein“, verdeutlichte er. Im Jahr 2024 werden es mehr als 400 Stunden sein, in denen der Strompreis im negativen Bereich lag. Zu anderen Zeiten werde dagegen Strom importiert.

„Wir müssen die Landwirte motivieren, ihre Biogas-Anlagen nach einem Fahrplan in den Morgen- und Abendstunden zu fahren, und nicht tagsüber, wenn große Solar-Strommengen eingespeist werden“, stimmte Martin Strobl vom Institut für Agrarökonomie der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, ihm zu. Oder kurz: „Wenn die Sonne scheint, sinkt der Strompreis“. Und dann sollte möglichst kein Biogasstrom eingespeist werden. Relevante Mehrerlöse seien durch diese Marktorientierung schon heute für alle Biogasanlagen mit Stromdirektvermarktung möglich, eine Sanktionierung komme erst, wenn sie mit der Ausschreibung in das neue EEG wechseln.

Das Ziel, bis 2045 deutschlandweit klimaneutral zu werden, das heißt die Stromversorgung vollständig aus erneuerbaren Energien zu generieren, sei zudem nur erreichbar, wenn Strom auf der Nachfrageseite flexibel verbraucht werde, beziehungsweise in Batterien oder als Wasserstoff gespeichert werden könne, davon ist Wedemeyer überzeugt. Allerdings gebe es noch viele Unsicherheiten bezüglich der Batteriestandorte zur Stromspeicherung, gab Silke Foget, Rechtsanwältin beim Landvolk Niedersachsen, zu Bedenken. Bevor Land dafür zur Verfügung gestellt werde, sollte genau geprüft werden, wie zum Beispiel das Risiko der Kontamination des Bodens durch austretende Stoffe minimiert werden könne. (LPD 89/2024)

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