Liebe Mitglieder,
Der Niedersächsische Landtag hat das Niedersächsische Agrarstrukturgesetz (NAgrarG) am 7. Oktober 2026 beschlossen. Das Gesetz soll bäuerliche Agrarstrukturen sichern und den landwirtschaftlichen Bodenmarkt steuern. Aus Sicht des Landvolks konnten gegenüber den ersten Entwürfen des Landwirtschaftsministeriums einige schwerwiegende Verschärfungen in Verhandlungen gestrichen werden, aber dennoch wird dieses Ziel eindeutig verfehlt – im Gegenteil: Landwirtschaftliche Flächen werden durch zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten weiter verknappt und die Bürokratie nimmt zu.
Was haben wir in Verhandlungen erreicht?
Das Landvolk hat im Gesetzgebungsverfahren folgende wichtige Änderungen durchgesetzt und geplante Verschärfungen verhindert:
✓ Genehmigungsfreigrenze: landwirtschaftliche Grundstückskäufe und die Vorkaufsrechtsausübung bleiben bis unter 1 Hektar genehmigungsfrei.
✓ Mehr Zeit für die Grundverkehrsausschüsse: Die Prüfungsfrist steigt von einem auf zwei Monate, bei Vorkaufsrechtsprüfungen auf bis zu drei Monate.
✓ NLG-Vorkaufsrecht: Kauft das Siedlungsunternehmen (die Niedersächsische Landgesellschaft) für einen aufstockungsbedürftigen Landwirt, entfällt die Grunderwerbsteuer für den Nacherwerber.
✓ Betriebsgrößen bei Versagungsgründen von vierfachen auf achtfachen Wert der durchschnittlichen Betriebsgröße verändert.
✓ Verschärfungen im Landpachtrecht verhindert: Zusätzliche Belastungen beim Landpachtverkehr sowie eine ursprünglich enthaltene Erweiterung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts hinsichtlich Flächenkäufe
für Naturschutz und Kommunen wurden gestrichen.
Wo liegt weiter das Problem? Mehr Konkurrenz um Engpassfaktor Fläche
Das Gesetz schafft neue zustimmungsfreie Zugänge zu Grundstückskäufe für andere Naturschutzvereinigungen und kommunale Körperschaften sowie für den Hochwasser- und Küstenschutz. Damit konkurrieren weitere Akteure – ausgestattet mit einer generellen Zugriffszustimmung – um die knappe Ressource der landwirtschaftlichen Fläche.
Das Landvolk kritisiert: Wertvolle Flächen, die für Lebensmittelproduktion und landwirtschaftliche Betriebe gebraucht werden, dürfen so nicht schleichend der Landwirtschaft entzogen werden. Weniger Fläche für die Landwirtschaft bedeutet zusätzlichen Druck auf Betriebe – insbesondere auf kleinere und mittlere
Höfe.
Landwirtschaftliche Fläche muss landwirtschaftlich genutzt werden – nicht in immer mehr konkurrierende Nutzungen.
Neue Grenzen für landwirtschaftliches Wachstum
Das NAgrarG führt im Grundstücksverkehrsrecht den Versagungsgrund der „agrarstrukturell nachteiligen Anhäufung“ ein.
Ab dem Achtfachen der durchschnittlichen Betriebsgröße – rund 608 Hektar – kann ein weiterer Flächenerwerb aus diesem Grund versagt werden.
Auch wenn die Betriebsgrößengrenze in Verhandlungen erhöht werden konnte, sieht das Landvolk darin einen zusätzlichen Eingriff in die betriebliche Entwicklung, obwohl Flächenverfügbarkeit für viele Betriebe notwendig ist, um wirtschaftlich bestehen zu können.
35 Prozent Preisgrenze
Ein Grundstückskauf kann bereits bei einem Preis von mehr als 35 Prozent über dem Verkehrswert versagt werden. Das liegt deutlich unter der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Für Käufer und Verkäufer bedeutet das: mehr Unsicherheit, mehr Prüfungen und mehr staatlicher Eingriff in den Bodenmarkt.
Neue Bürokratie statt weniger
Mit den Regelungen zu Share-Deals, neuen Versagungsgründen und zusätzlichen Prüfungen wird das Grundstücksverkehrsrecht komplexer.
Gleichzeitig bleibt das bisherige Landpachtverkehrsrecht weitgehend bestehen.
Die Chance, Bürokratie abzubauen, wurde aus Sicht des Landvolks damit vertan.
Die Kernkritik des Landvolks
Das Ziel, landwirtschaftliche Flächen für aktive Landwirte zu sichern, ist richtig.
Doch dafür braucht es nicht mehr Flächenkonkurrenz und mehr Regulierung, sondern klare Priorität für die Landwirtschaft.
Insofern gehört Bauernland weiter in Bauernhand.
Wer bäuerliche Agrarstrukturen stärken will, muss landwirtschaftliche Flächen auch dauerhaft für die Landwirtschaft sichern.
Das Landvolk wird die Umsetzung des NAgrarG deshalb kritisch begleiten und die Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe genau verfolgen. Über die Kreisverbände werden wir die Mitglieder juristisch beraten und unterstützen, denn es wird offensichtlich viel gerichtlichen Klärungsbedarf geben, bis hin
zum Bundesverfassungsgericht.
Dr. Holger Hennies und Stefan Ortmann
Landvolk Niedersachsen

