Seit 1998 hat es ein verbotenes Kartell beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) gegeben. Wie das Bundeskartellamt bestandskräftig festgestellt hat, haben die führenden und größten deutschen Großhändler von Pflanzenschutzmitteln und deren Verantwortliche im Zeitraum von 1998 bis 3. März 2015 in wettbewerbswidriger Weise Absprachen über Preislisten, Rabatte und einige Einzelpreise beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln an Einzelhändler und Endkunden getroffen.
Das Bundeskartellamt hat die Großhändler im März 2015 durchsucht und im Jahr 2020 Bußgelder in Höhe von rund 157 Mio. EUR verhängt. Die Bußgelder fließen in die Staatskasse, geschädigt wurden aber die Agrarbetriebe. Betroffen sind alle Agrarbetriebe, die in den Jahren 1998 bis 2015 Pflanzenschutzmittel jeglicher Art (Herbizide, Fungizide, Insektizide usw.) gekauft haben.
2020 hat sich die „Bäuerliche Geschädigtengemeinschaft“ (BGG) gegründet um in Form einer Sammelklage den Anspruch auf Schadensersatz einzuklagen. Wir vom Landvolk haben uns dieser angeschlossen und für unsere Mitglieder exklusive Konditionen rausgehandelt. So gibt es keine Mindestgröße des Betriebes um sich an der Sammelklage zu beteiligen und die Teilnahme ist kostenlos! Das Klagerisiko liegt ebenfalls komplett bei der Kanzlei, dafür bekommen die Mitglieder im Erfolgsfall 75 % der Schadenssumme ausgezahlt. Die Schadenssumme beläuft sich auf ca. 10 % des Einkaufspreises der Pflanzenschutzmittel. Die BGG hat in den vergangenen Jahren die Klage vorbereitet und wird diese 2023 starten.
Auf Grund eines neu auftretenden Interesses an der Thematik wurde eine neue Gemeinschaft gegründet, der sich interessierte Betriebe noch bis zum 30.06.2023 anschließen können. Die sogenannte „BGG II“ hat die gleichen Konditionen wie die BGG, ist nur zeitversetzt.
Alle klageinteressierten Mitglieder können sich auf der vom Landesverband eingerichteten Website unter folgendem Link für eine Klage registrieren: http://psmklage.landvolk.net/
Anschließend bekommen Sie eine Mail mit den Zugangsdaten für ein Portal in dem die Rechnungen über den Pflanzenschutzmitteleinkauf hochgeladen werden müssen. Dabei geht es um die Rechnungen von 1998 bis 2015. Hierfür sind auch Sammellisten der Händler geeignet, wenn Sie Angaben zu Verkäufer, Produkt, Rechnungs-, Belegs-, Kundennummer, Einzelpreis und Menge enthalten.
Nach dem Beitritt in der BGG II und Prüfung der Rechnungen wird Ihnen seitens der TransAtlantic (Prozessfinanzierer) ein Kaufangebot für die Abtretung der eigenen Schadensansprüche gestellt. Dieses Kaufangebot beläuft sich auf 22 % des berechneten Schadensanspruchs. Allerdings nur für die Jahre 2007 – 2015, da die Jahre davor von der Verjährungsfrist betroffen sind und ein Erfolg für diese Jahre eher unwahrscheinlich ist. Falls Sie sich entschließen das Kaufangebot anzunehmen, so wird das Geld kurzfristig überwiesen und Sie müssen nicht den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten. Sollten Sie sich gegen das Kaufangebot entscheiden, haben Sie weiterhin eine Chance auf bis zu 75 % des Schadensanspruches, allerdings erst nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens.
Folgend ist eine kurze Beispielrechnung für einen 100 ha Betrieb aufgeführt:
100 ha x 150 €/ha Pflanzenschutzaufwand = 15.000 € Pflanzenschutzaufwand pro Jahr
Die Jahre 2007-2015 betreffen ca. 8 Anbaujahre.
15.000 € x 8 Jahre = 120.000 € Pflanzenschutzmittelaufwand
Schadenssumme = 10 %
120.000 € x 10 % = 12.000 €
Kaufangebot von TransAtlantic = 22 %
12.000 € x 22 % = 2.640 €
Diese 2.640€ wären in diesem Beispiel risikofrei zu bekommen.
Kommentar: Wir vom Landvolk Lüneburger Heide wollen Sie mit diesem Schreiben motivieren sich der BGG II anzuschließen. Sie tragen hierbei kein Risiko und müssen lediglich die Rechnungen einscannen und hochladen, die Sie aus dem genannten Zeitraum noch zur Verfügung haben. Dieser Arbeitsaufwand hält sich in Grenzen und wird voraussichtlich sehr gut entlohnt. Das Geld können Sie als „Bonus“ sehen, der Ihnen zusteht und Sie für die zu hohen Pflanzenschutzmittelpreise der vergangenen Jahre entschädigt. Greifen Sie zu und lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bei Fragen zu dem Thema wenden Sie sich gerne an unseren Berater Christoph von Alven (C.vonAlven@lv-lueneburger-heide.de).