Lüneburger Heide (bb). Mit finanziellen Mitteln der EU aus dem ELER-Fonds unterstützen das Land Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Hansestadt Hamburg Beratungsunternehmen der Landwirtschaft mit einer Förderung. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens für diese einzelbetriebliche Beratungsförderung im Förderprogramm KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, regionale Akteure) hat das Landvolk Lüneburger Heide einen Zuschlag erhalten. Im Zeitraum von 2023 bis 2026 können 8 verschiedene Themenbereiche mit einer Förderung von 80% – 100 % der Beratungsleistung für unsere Landvolkmitglieder angeboten werden.
Zu förderfähigen einzelbetrieblichen Beratungsleistungen, welche für die landwirtschaftlichen Betriebe angeboten werden, gehören Themen, wie die GAP-Reform (Nachhaltigkeitschecks), Artenvielfalt, Biodiversität, Verbesserung der Nachhaltigkeit in Pflanzenbau und Tierhaltung, Umstellung auf ökologische Erzeugung, Erstellung von Klimabilanzen oder auch Beratung zur betrieblichen und privaten Risikovorsorge/Absicherung und Generationswechsel. Wichtig dabei ist, dass nur Leistungen gefördert werden, welche über das aktuelle Dienstleistungsangebot hinausgehen.
Ziel des Förderprogrammes ist es, sich mit Themen zu befassen, die heute und zukünftig eine noch größere Rolle spielen werden. In der Beratung bieten sich dabei z.B. Nachhaltigkeits- und Biodiversitätschecks und CO²-Bilanzierung an, um den aktuellen Stand auf dem Betrieb aufzunehmen und mögliche Potenziale aufzudecken. Auch Wasserhaushalt (Beregnungstechnik), Energieeffizienz (Eigenstromerzeugung und Nutzung, Wärmedämmung), Nährstoffmanagement (Humusaufbau und -erhalt, verbesserte Nährstoffausnutzung), Digitalisierung in der Tierhaltung und im Pflanzenbau sind förderfähige Bereiche. Ein weiterer wichtiger Themenbereich ist die Sozioökonomie, Risikovorsorge und Absicherung. Darin enthalten sind betriebliche Umstrukturierungen, Diversifizierung, Vermögens- und Einkommenssicherung, soziale Absicherung, Risiko- und Liquiditätsmanagement, sowie Beratungen rund um den Generationswechsel. Die Förderung wird für nachgewiesene und dokumentierte Beratung an den Beratungsdienstleister ausgezahlt. Die teilnehmenden Betriebe müssen lediglich den Eigenanteil von maximal 20% der Beratungsleistung und die anfallende MwSt. zahlen. Pro Betrieb müssen mindestens 200 € und können maximal 1.500 € Förderung gewährt werden.
Beispielrechnung:
Beratungsthema mit 100% Förderung: 2 Std * 90 €/Std = 180 €; Eigenanteil für Betrieb 0 €
Beratungsthema mit 80% Förderung: 6 Std * 90 €/Std = 540 €; Eigenanteil für Betrieb 108 €
Summe Netto = 720 €; Eigenanteil für Betrieb 108 €
+ 19% MwSt. = 136,80 €
Summe Brutto = 856,80 €
In der Beispielrechnung muss der Betrieb den Eigenanteil von 108,00 € und die Mehrwertsteuer mit 136,80 €, in Summe 244,80 € selber zahlen. Der Restbetrag in Höhe von 612,00 € an Förderung wird an den Beratungsanbieter ausgezahlt.
Zur Dokumentation gehört unter anderem ein Beratungsprotokoll, welches für den jeweiligen Betrieb mit Beratungsinhalten und Empfehlungen erstellt und ausgehändigt wird. Ein Vorteil an der Teilnahme der Beratung ist zudem, dass 2 Zusatzpunkte beim Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) für den Betrieb anerkannt werden können.
Um die Beratungsförderung durchzuführen, müssen Beratungsunternehmen und -kräfte unter anderem mehrjährige Berufserfahrung und Qualifikationen in einzelnen Themenbereichen nachweisen. Für die Anerkennung ist die Teilnahme an zugelassenen Fortbildungsveranstaltungen notwendig. Das Landvolk Lüneburger Heide hat mehrere Beratungskräfte zugelassen und wird weitere zulassen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. In Niedersachsen haben 33 Beratungsunternehmen einen Zuwendungsbescheid erhalten.
Sollte Interesse an einer förderfähigen Beratung zu einzelnen Themenbereichen bestehen, melden Sie sich gerne bei Björn Bellmann vom Landvolk Lüneburger Heide.