Landvolk: Pauschales Glyphosat-Verbot ist unbegründet und umweltschädlich

L P D – Wenn am 14. Juni über die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) im Bundesrat entschieden wird, sollte das pauschale Anwendungsverbot von Glyphosat in sogenannten Wasserschutzgebieten gestrichen sein. Das fordert das Landvolk Niedersachsen. „Gerade im Hinblick auf Dürre, Unwetter, Kriege und wirtschaftlicher Abhängigkeiten ist die Ernährungssicherheit wichtig, wofür unsere Landwirte gesunde Pflanzen auf dem Acker brauchen. Um diese vor Krankheiten und Schädlingsbefall zu schützen, sind Pflanzenschutzmittel nötig. Dazu gehört auch der Wirkstoff Glyphosat. Studien zeigen, dass bei sachgemäßer Anwendung keine Gefahr von Glyphosat ausgeht“, sieht Thorsten Riggert, Vorsitzender des Ausschusses Pflanze beim Landvolk Niedersachsen, nun die Politiker in der Pflicht, den Sachargumenten bei der Abstimmung zu folgen und keine nationalen Alleingänge beim Wirkstoff Glyphosat zu unternehmen. „Nationale Anwendungsbeschränkungen würden erneut enorme Wettbewerbsnachteile für deutsche Betriebe mit sich bringen“, ist sich Riggert sicher und fordert für die Landwirte die uneingeschränkte Zulassung des Wirkstoffs in Deutschland.

„Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Ende 2023 Glyphosat als sicher für Mensch und Umwelt eingestuft. Anschließend hat die Kommission den Wirkstoff für weitere zehn Jahre zur Anwendung in der EU freigegeben, sodass das generelle Anwendungsverbot in Deutschland europarechtswidrig geworden ist“, erklärt der Vorsitzende den Sachverhalt. In einer Eilverordnung hob die Bundesregierung das Totalverbot in Deutschland vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2024 auf. Nun liegt der neue Entwurf der PflSchAnwV dem Bundesrat vor und muss bis zum 30. Juni bestätigt werden, damit die neue Verordnung ab 1. Juli 2024 gelten kann. „Unsere Landwirte gehen sehr verantwortungsvoll mit Pflanzenschutzmittel um. So viel wie nötig, so wenig wie möglich lautet bei entsprechender Indikation die Devise“, erklärt Riggert und verweist auf die vielen invasiven Arten, für die es keine natürlichen Möglichkeiten gebe, diese in Schach zu halten.

Auch im Sinne der Nachhaltigkeit und der CO2-Klimabilanz sei der Einsatz des Wirkstoffes positiv zu sehen. Bauern, die in Wasserschutzgebieten wirtschaften, müssten andernfalls vermehrt auf schlechtere Maßnahmen zurückgreifen, wie zum Beispiel das tiefe Pflügen. „Gerade das haben unsere Landwirte zum Schutz des Klimas und der Umwelt in den vergangenen Jahren stark zurückgefahren, um der Erosion entgegenzuwirken und CO2-Emissionen zu verringern. Ohne Glyphosateinsatz müssten zudem weitere Pflanzenschutzmittel zur Kompensation zum Einsatz kommen, die sich negativ auf die Umwelt und das Klima auswirken würden“, schildert Riggert die Folgen des Verzichts, wo hingegen mit Glyphosat auf tiefe Bodenbearbeitung verzichtet und somit auch der Nährstoffeintrag in das Grundwasser verhindert werden könne.

Presse-Hintergrund:
In der alten PflSchAnwV war geregelt, dass ab 1. Januar 2024 ein generelles Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit dem Wirkstoff Glyphosat herrschen sollte. Ende 2023 hat die EU per Verordnung den Wirkstoff für weitere zehn Jahre bis zum 15.12.2033 zugelassen. Entscheidend war dafür ein Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) zur Risikobewertung des Wirkstoffs Glyphosat, in dem festgestellt wurde, dass aus wissenschaftlicher Sicht bei fachgerechter Anwendung von diesem keine „inakzeptablen Risiken“ ausgehen.

(LPD 42/2024)

Silke Breustedt-Muschalla

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