Der Landkreis Heidekreis hat die Unterlagen zur Neuausweisung des Natur- und Landschaftsschutzgebietes „Aller-Leinetal“ veröffentlicht und zur Stellungnahme aufgefordert.
Zuvor wurde das Schutzgebiet durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Niedersachsen in Lüneburg gekippt (Urt. v. 10.12.2024, Az.: 4 KN 122/21). Daher steht eine Neuausweisung aus.
Betroffene können und sollten Stellung nehmen bis spätestens zum 21.12.2025 um 24:00 Uhr (per Post oder per E-Mail an alt@heidekreis.de)
Informationen und Unterlagen (Karten, Verordnungsentwürfe) des Heidekreises sind zu finden unter:
Für Ihre Stellungnahme können Sie die von uns erstellte Musterstellungnahme verwenden:
- Musterstellungnahme als Word-Datei zum Ausfüllern am PC
- Musterstellungnahme als PDF zum Ausdrucken und versenden
Passen Sie die Stellungnahme gerne um für Sie relevante Aspekte an und löschen Sie ggf. nicht relevante Textpassagen.
Der Entwurf sieht ein Schutzgebiet vor mit
- 1.659 ha Landschaftsschutzgebiet
- 3.590 ha Naturschutzgebiet
Die Betroffenheit der landwirtschaftlichen Betriebe sowie Grundstückseigentümer würde durch die geänderten Flächenverhältnisse sowie die Anpassung der Verordnungen somit deutlich gesteigert.
Ein Antrag zur Fristverlängerung, der von Landwirtschaftskammer, dem Landvolkkreisverband, dem Dachverband Aller-Böhme und den Jägern gemeinsam gestellt wurde, wurde durch die Kreisverwaltung abgelehnt.
Das Landvolk und die Landwirtschaftskammer werden fristgerecht eine Stellungnahme im Sinne der Landwirte und der Menschen im betroffenen Gebiet abgeben.
