ASP-Restriktionen belasten Betriebe in den Sperrzonen – Tierseuchenausschuss tagt

L P D – Der Landesbauernverband unterstützt den auf Initiative Niedersachsens gefassten Beschluss der jüngsten Agrarministerkonferenz, wonach geprüft werden soll, ob im Seuchenfall Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe sowie Kühlhäuser vorgehalten werden, die Tiere aus einer Restriktionszone abnehmen und weiterverarbeiten. „Darüber hinaus fordern wir eine deutliche Verkürzung der Dauer der Schutz- und Überwachungszone bei Punkteintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP)“, sagte Georg Meiners am Rande der heute stattfindenden Sitzung des Tierseuchenausschusses im Landvolkhaus in Hannover. Meiners ist Präsident des Emsländischen Landvolks und Vorsitzender des Fachgremiums im Landvolk Niedersachsen.

Am 2. Juli war die ASP in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim festgestellt worden. Der Punkteintrag der Tierseuche ist im Emsland vorbildlich abgearbeitet worden, problematisch war und ist jedoch die Schlachtung von gesunden Tieren aus der Sperrzone. Wöchentlich wird eine Kapazität von ca. 6000 Schweinen benötigt. Meiners fordert deshalb nachdrücklich die Überarbeitung der EU-Vorgaben zur risikomindernden Behandlung von Fleisch aus den Restriktionsgebieten. „Außerdem brauchen wir eine Entschädigung der betroffenen Tierhalter, die unverschuldet in die Krise geraten sind“, bekräftigt der Landwirt. Es muss am Ende der Krise eine umfangreiche Aufarbeitung erfolgen. Für die Zukunft muss das Bekenntnis zur gemeinsamen Verantwortung aller Wirtschaftsbeteiligten im Fokus stehen. Hierzu finden Gespräche statt. „Wir brauchen möglicherweise so etwas wie einen besonderen Schlachthof, um den Warenfluss zu garantieren. Die nachgelagerten Branchen in der Verarbeitung, im Lebensmitteleinzelhandel und in der Gastronomie müssen dann die Abnahme garantieren. Es geht um gesunde, nicht infizierte Tiere“, betonte Meiners abschließend. (LPD 73/2022)

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