Das Pflanzenschutzmittelkartell – machen Sie ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend !
Seit 1998 hat es ein verbotenes Kartell beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) gegeben. Wie das Bundeskartellamt bestandskräftig festgestellt hat, haben die führenden und größten deutschen Großhändler von Pflanzenschutzmitteln und deren Verantwortliche im Zeitraum von 1998 bis 3. März 2015 in wettbewerbswidriger Weise Absprachen über Preislisten, Rabatte und einige Einzelpreise beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln an Einzelhändler und Endkunden…









