Antrag zur Kleinbeihilfe noch bis zum 31.10.2022 möglich
Zur Abmilderung des Preisanstieges bei Energie-, Futter- und Düngemitteln infolge des Ukraine-Krieges bekommen landwirtschaftliche Betriebe die Anpassungs- oder Kleinbeihilfe ausgezahlt. Die Anpassungshilfe wird bis zum 30.09. durch die SVLFG ohne Antrag an Betriebe, welche in 2021 einen Agrarantrag gestellt haben, ausgezahlt. Die Kleinbeihilfe muss aktiv bei der BLE im Zeitraum vom 01.10. bis 31.10. beantragt…








