„Nature Restoration Law“ benachteiligt Landwirte
Mit zusätzlichen Einschränkungen ist besonders in Natura 2000-Gebieten zu rechnen L P D – Das „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“ (Nature Restoration Law) gilt. Es ist vor kurzem in Kraft getreten und muss ab sofort in jedem EU-Mitgliedstaat angewendet werden, teilt der Landesbauernverband mit. Für viele Landwirtinnen und Landwirte in Niedersachsen könnten sich die Vorschriften…










