Landvolk fordert zügige Umsetzung für erleichterte Stilllegungspflicht
Bauern brauchen Gewissheit, nach welchem Förderrecht sie anbauen sollen L P D – Die EU-Kommission erlaubt den Mitgliedstaaten für dieses Jahr die Stilllegungspflicht im Zuge der gemeinsamen EU-Agrarförderung (GAP) so zu gestalten, dass landwirtschaftliche Betriebe zusätzlich zu Brachen auch den Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf die vierprozentige Stilllegungspflicht anrechnen lassen…









